TRIER. Am 13.8. und 15.8.2024 beginnen vor dem Amtsgericht Trier zwei Strafprozesse wegen Urkundenfälschung. Die Verfahren haben die Vorlage von gefälschten Dokumenten zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zum Gegenstand.
Im ersten Fall legt die Staatsanwaltschaft Trier einem zum Tatzeitpunkt 53-jährigen, im heutigen Nordmazedonien geborenen Angeklagten aus Trier zur Last, im Juli 2023 dem Amt für Ausländerangelegenheiten ein gefälschtes Zertifikat über einen Deutsch-Test für Zuwanderer (B1-Nachweis) und einen gefälschten Nachweis über einen bestandenen Orientierungskurs (Leben in Deutschland) vorgelegt zu haben, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Die Dokumente sollen von einem unbekannten Dritten zum Preis von 300 Euro erworben worden sein.
Im zweiten Fall wird einem zum Tatzeitpunkt 43-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen aus Trier vorgeworfen, im Januar 2024 im Rahmen seiner Antragstellung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis einen gefälschten Nachweis über eine bestandene Sprachprüfung Deutsch (B1-Nachweis) vorgelegt zu haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)