Die Refresco Deutschland GmbH informiert über den Rückruf der Getränke „GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ sowie „StarDrink Apfelschorle“ jeweils in der 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastik-Flasche (PET) zurück.
Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen während der Herstellung stattgefunden hat. Diese Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der wiederum zu einem Druckaufbau in der PlastikFlasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann. Dieser kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen.
Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten rein vorsorglich nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.
Betroffene Artikel
Artikel: GUT&GÜNSTIG Apfelschorle
Inhalt: 0,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
Artikel: GUT&GÜNSTIG Apfelschorle
Inhalt: 1,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
Die GUT&GÜNSTIG-Apfelschorlen wurden bundesweit vorwiegend bei Marktkauf und EDEKA angeboten.
Artikel: „StarDrink Apfelschorle
Inhalt: 0,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
Artikel: „StarDrink Apfelschorle
Inhalt: 1,5l PET Flasche
Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24
Die Apfelschorlen von StarDrink wurden bundesweit bei Netto Marken-Discount, mit Ausnahme des Saarlandes, vertrieben.
Verbraucher, die die betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten.
(Quelle: produktrückruf.de)
















