„Aus Mordlust gehandelt“: Urteil nach brutalem Messerangriff in Wildpark erwartet

Ein 23-Jähriger hat gestanden, unter Drogen ein Paar in einem Wildpark mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Am Landgericht Saarbrücken könnte jetzt das Urteil fallen.

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Foto: dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN/GROßROSSELN. Der Prozess um ein Gewaltverbrechen an einem Paar in einem Wildtierpark im Regionalverband Saarbrücken neigt sich dem Ende zu. Angeklagt ist ein 23-jähriger Mann. Nach Angaben eines Gerichtssprechers könnte am heutigen Freitag das Urteil gesprochen werden.

Zuvor sollen noch einige Zeugen gehört werden. Der Angeklagte hatte gestanden, das Paar mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Der polnische Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im August 2023 in einem Wald bei Großrosseln auf das Paar aus dem benachbarten Frankreich unvermittelt und ohne konkreten Anlass mehr als 30 Mal eingestochen haben. Ohne medizinische Behandlung, so die Anklage, wären die 44-jährige Frau und ihr 47-jähriger Freund gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.

Der Angeklagte soll im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben, weil er zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis gestanden habe sowie aufgrund einer mutmaßlichen psychischen Erkrankung.

Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte sich der 23-Jährige bei dem Paar entschuldigt und gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Die beiden Opfer leiden bis heute psychisch und körperlich an den Folgen, wie sie vor Gericht schilderten. (Quelle: dpa)

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8 Kommentare

  1. Das heißt also, das ein solches Arschloch mehr oder weniger bis gar nicht bestraft wird, dafür das er das Leben zweier Menschen zerstört hat.
    Das sind die deutschen Gesetze! Und dann wundert man sich, wenn Der Politik und dem Gesetz kein Vertrauen geschenkt wird.

  2. Wenn ich mit meinem Auto betrunken fahre, wird mir die Trunkenheit als VORSATZ gewertet und entsprechend bestraft. Das weiß ich zufällig aus eigener Erfahrung. Wenn ich aber besoffen einen Mord begehe, wird mir die Trunkenheit als strafmildernd angerechnet. Jaja, unser deutsches Strafrecht ist schon toll. Hier dürfen Mörder und Vergewaltiger auch schon mal frei herumlaufen. Zumal wenn es sich um unsere herzlich willkommenen Facharbeiter handelt.

    • @Mr. Hyde:
      Sie sollten ihren Hass mal ein wenig runterschrauben und sich bemühen, ihre Kommentare dem Bericht anzupassen. In diesem Fall handelt es sich nicht um „herzlich willkommenen Facharbeiter“ sondern um einen polnischen Staatsbürger. Falls es Ihnen entgangen sein sollte, Polen ist ein EU- Staat und ein NATO- Mitglied.

  3. @Weichputtler, ich MÖCHTE BITTE und nicht sollte! Abgesehen davon habe ich im Bezug auf die Facharbeiter explizit und allgemein davon gesprochen WENN es sich und nicht DASS es sich hier um einen solchen handelt. Tja, die Feinheiten einer Aussage machen den Unterschied. Oberlehrer sollten das schon wissen.

    • @Mr. Hyde:
      Ich bleibe bei meinem „Sollte“. Denn Sie schaffen es fast immer, in ihren Kommentaren ihre Abneigung gegen alles „nicht Urdeutsche“ zum Ausdruck zu bringen. Egal ob ihr Beitrag zum Thema des Berichtes passt oder nicht. Wahrscheinlich kritisieren Sie auch bald Bürger, die sich lieber eine Pizza statt eines Schnitzels reinpfeifen.
      Aus diesem Grund habe ich auch bewusst die Anrede „Mr. Hyde“ gewählt. Wer die Story von Jekyll und Hyde kennt, weiß was ich damit zum Ausdruck bringen will. Einen Bezug meiner Person zum Begriff „Weichputtler“ kann ich aber leider nicht erkennen. Das bestärkt meine Annahme dass es Ihnen nur Pöbelei und Diskreditierung geht.
      So. Und jetzt warte ich auf die linksgrünrotversiffte Regenbogenkeule, mit der Sie gewöhnlich antworten.

      • Ach Gottchen Dödelduddler, was Sie dauernd, krampfhaft bemüht intelligent und intellektuell zu wirken, über mich und auch jeden Anderen hier absondern ist mir so egal, als wenn der Wind in Chicago eine Haustür zuschlägt.

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