MAINZ. Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist nach den Worten der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) eine «große Herausforderung». «Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle», sagte die SPD-Politikerin im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
«Es ist auch eine nachvollziehbare Einnahmequelle und insofern muss man das jetzt anständig umsetzen» – und zwar in «überschaubarer Zeit». Noch immer fehlen rund 227.000 Grundsteuererklärungen. Und es gab 2023 fast 320.000 Einsprüche.
Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab 2025 gelten und wird nach Einschätzung der Kritiker für viele Hausbesitzer teurer werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, darunter 2,5 Millionen Immobilien in Rheinland-Pfalz.
«Das ist ein undankbares Thema, mit dem man sich keine Freunde macht», sagte Ahnen über die Umsetzung der Grundsteuerreform. «Es ist sicher nicht schön, dass die Grundsteuerreform letztlich durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst wurde.» Das Gericht habe zudem eine «sehr enge Frist gesetzt», in der die Anpassung habe umgesetzt werden müssen. «Das liegt vor allem daran, dass 60 Jahre keine Anpassung erfolgt ist.»
«Wir setzen das Bundesmodell um», sagte Ahnen. «Und ich war damals sehr froh, dass eine rechtliche Regelung rechtzeitig gelungen ist.» Einsprüche gebe es in allen Ländern, auch in denen, die eigene Modelle entwickelt und sich nicht dem Bundesmodell angeschlossen hätten. «Es ist auch massiv dazu aufgerufen worden, Einspruch zu erheben.»
Bis zur Jahresmitte wird der Bundesfinanzhof voraussichtlich in den Eilverfahren zu der strittigen Grundsteuerreform eine Entscheidung fällen. Dabei könnten zwei Entscheidungen zur Besteuerung von Häusern in Rheinland-Pfalz Folgen für ganz Deutschland haben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte erhebliche Zweifel an der Neuregelung geäußert und die Fälle dem Bundesfinanzhof vorgelegt. Die Richter hatten zwei Antragstellern in einem Eilverfahren recht gegeben und die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die Richter in Neustadt an der Weinstraße hatten grundsätzliche Zweifel an Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer geäußert. Das Gericht bezweifelte, dass die entscheidend in der Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Zudem kritisierte es, dass Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit hätten, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachweisen zu können. (Quelle: dpa)