Über 157.000 Euro Schaden: Betrugsprozess gegen Schockanruf-Bande beginnt

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Foto: pixabay/Symbolbild

KOBLENZ. Am 21. März 2024 beginnt vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess u.a. gegen den Angeklagten Philip L. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs u.a. am Tatort Koblenz.

Die Staatsanwaltschaft legt den vier Angeklagten im Alter zwischen 34 und 68 Jahren im Zeitraum zwischen dem 16.5. und dem 14.8.2023 mehrere Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Last, wobei der Angeklagte L. an insgesamt fünf Fällen und die weiteren drei Angeklagte jeweils an einem Fall beteiligt gewesen sein sollen.

Die Angeklagten sollen gemeinsam mit weiteren, teils unbekannten Personen Mitglieder einer im Raum Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen agierenden Bande gewesen sein, welche sich zur gemeinsamen Begehung von sogenannten Schockanrufen verbunden haben soll. Im Tatzeitraum soll es dabei unter Beteiligung der Angeklagten zu vier gleich gelagerten Taten gekommen sein, bei welchen gezielt – meist ältere – mögliche Geschädigte telefonisch kontaktiert und diesen vorgespielt worden sein soll, dass es sich bei dem Anrufer um einen Polizeibeamten handele.

Dieser soll vorgegeben haben, dass die Tochter oder der Sohn des Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun nur gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden könne. In der Folge sollen teils weitere vermeintliche Kriminalbeamte oder Staatsanwälte eingebunden worden sein, welche den Vorfall bestätigt und eine Kautionszahlung ausgehandelt haben sollen. Die gutgläubigen Geschädigten sollen in der Folge hohe Bargeldsummen, Schmuck und Gold an vermeintliche Kriminalbeamte und angebliche verdeckte Ermittler übergeben haben, um die angebliche Kaution aufbringen zu können. Durch die vier Taten soll es zu einem Gesamtschaden in Höhe von 157.107 Euro gekommen sein.

Darüber hinaus sollen im Zeitraum zwischen dem 1.8. und dem 13.8.2023 zwischen dem Angeklagten L., einem weiteren Angeklagten sowie einer weiteren unbekannten Person Planungen zu einer weiteren, gleichgelagerten Schockanruf-Tat stattgefunden haben. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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