Nach Entscheidungen in Rheinland-Pfalz: Grundsteuer-Urteil bis zum Sommer ewartet

Zwei Entscheidungen zur Besteuerung von Häusern in Rheinland-Pfalz könnten Folgen für die ganze Bundesrepublik haben. Das dortige Finanzgericht hatte die Grundsteuerreform angezweifelt.

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In Rheinland-Pfalz gibt es etliche Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

MÜNCHEN/MAINZ. In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der Bundesfinanzhof bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.

«Ich wage hier die Prognose, dass wir bis zur Sommerpause eine Entscheidung haben», sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz des höchsten deutschen Finanzgerichts.

Der Bund hat die Grundsteuererhebung auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Bislang berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage zum Teil jahrzehntealter Daten. Ab 2025 gilt eine neue Berechnung, die nach Einschätzung der Kritiker für viele Hausbesitzer teurer werden wird.

Eine Studie des Verfassungsrechtlers Greor Kirchhoff im Auftrag des Bunds der Steuerzahler und des Eigentümerverbands Haus und Grund kam zu dem Schluss, dass die Neuregelung verfassungswidrig sein könnte. BFH-Präsident Thesling sagte, dass auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erhebliche Zweifel an der Neuregelung geäußert und die Fälle daher dem BFH vorgelegt habe. Manche Bundesländer – darunter Bayern – weichen jedoch von dem sogenannten «Bundesmodell» ab.

Eine Tendenz des BFH ließ Thesling nicht erkennen. Mit Entscheidungen zu den beiden Fällen aus Rheinland-Pfalz könnte nach Angaben eines Sprechers im Mai oder Juni zu rechnen sein.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zwei Antragstellern in einem Eilverfahren recht gegeben und die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt. Es ließ «wegen der grundsätzlichen Bedeutung» der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung – aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts – die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zu.

Die Richter in Rheinland-Pfalz hatten grundsätzliche Zweifel an Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer geäußert. Das Gericht bezweifelte, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Zudem kritisierte es, dass Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit hätten, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachweisen zu können.

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2 Kommentare

  1. Im Gesetz zur Grundsteuer heißt es doch, dass die Neubewertung aufkommensneutral durchgeführt werden muss. Dementsprechend geht es sicher zum Einen um den ermittelten Grundsteuermessbetrag, aber doch noch viel mehr um den Hebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Dieser bestimmt ja erst die tatsächliche Höhe der Grundsteuer. In unsere Gemeinde liegt dieser derzeit bei rund 400%. Wenn ich nun den Messbetrag aus dem Bescheid nehme und mit dem derzeitigen Hebesatz multipliziere liege ich bei einer Grundsteuer, die 8 x so hoch ist, wie bisher. Wenn man dem Gesetz folgt, muss der Hebesatz also unter 100% abgesenkt – und zwar auf 50% abgesenkt werden, damit dem Gesetz Rechnung getragen wird. Bei der zuständigen Verbandsgemeinde war man mit dieser Frage (…die ich gestellt habe) völlig überfordert. Den hohen Hebesatz gibt es ja nur deshalb, weil die Bewertungsdaten so alt sind. Werden diese nun aktualisiert, muss ja logischerweise der Hebesatz für die Grundsteuer entfallen bzw. mathematisch auf 100% zurückgesetzt werden. Diese würde bedeuten, dass die Grundsteuer dem Messbetrag, der mitgeteilt wurde, entspricht. Dies würde bei mir und einigen Nachbarn die Grundsteuer ca. verdoppeln. Natürlich heißt aufkommensneutral, dass dies eine Durchschnittsrechnung unterstellt…der eine zahlt mehr – der Andere mehr. Aber bei doppelt so hoher Grundsteuer auch in Einzelfällen muss doch irgendwo eine Grenze erreicht sein… und, wenn ich das mal so abschätze, denke ich nicht, dass dies im Ort Bergweiler ca. aufkommensneutral wäre – da ist eher mit weitaus höheren Einnahmen für die Gemeinden zu rechnen. Es sei Ihnen gegönnt – aber bitte nicht übertreiben.

    • Danke für diesen konstruktiven Beitrag. Generell kann man in diesem Zusammenhang jedem Häuslebewohner nur dringend empfehlen sich mit etwas intensiver mit Begrifflichkeiten wie Eigentum,Besitz,Lastenausgleich etc. zu beschäftigen…..

      Man kann es natürlich auch sein lassen.

      [Ihr werdet nichts besitzen aber trotzdem glücklich sein ….]

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