
FRANKFURT/MAIN. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Eine Klägerin wollte Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro – nach der Impfung gegen das Corona-Virus habe sie einen Herzschaden erlitten, außerdem leide sie seither an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen.
Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab: Der Impfstoff sei sicher, das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv. «Schädliche Wirkungen müssen zwar nicht bewiesen werden», sagte die Richterin, «bloße Spekulationen genügen aber nicht.»
Damit der Hersteller hafte, müsse ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden bestehen. Diesen Zusammenhang habe die Klägerin in der mündlichen Verhandlung Ende Januar nicht ausreichend dargelegt.
Sie habe auch nicht belegt, dass sie vor der Impfung nicht an diesen Beschwerden gelitten habe. Medizinische Unterlagen zur Gesundheit der Klägerin vor der Impfung fehlten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an zahlreichen anderen Gerichten wurden Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen, andere Verfahren laufen noch. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt.
Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal soll am 20. Februar eine Entscheidung verkündet werden. Als unbegründet abgewiesen wurden Forderungen unter anderem in Rottweil, Düsseldorf und Mainz.
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden,wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt oder wenn nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde.
Eine Besonderheit gibt es bei der Kostenübernahme: Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen nicht die Hersteller, sondern die jeweiligen Mitgliedstaaten die Kosten übernehmen. (Quelle: dpa)
Jeder der sich freiwillig (oder weniger freiwllig) mit diesen Nukleinspritzen therapieren liess hat vorher unterschrieben, dass er/sie/es auf jegliche Haftungsansprüche verzichtet. Die der Bevölkerung wohlgesonnenen wohlmeinenden Volksvertreter haben die Hersteller raffiniert von jeglichen Haftungsansprüchen befreit. Hmmmhhhh ist Insofern dieses Urteil wenig überraschend????
Zitate vom ehemaligen Innenminister Horst Seehofer, der es oft genug versucht hat, der Bevölkerung deutiche Hinweise zu geben.
Zitat 1: “ Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden. “
Zitat 2: “ Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts “
Ich habe ihm das bereits zu dem Zeitpunkt geglaubt, als er diese Aussagen gemacht hat.
Beim Zitat 2 ist es ganz offensichtlich dass seine Einschätzung nach wie vor gültig ist, das erkennen allmählich immer grössere Teile der Bevölkerung. Man muss sich nur den Grundgesetzartikel 16a/Absatz 2 anschauen, der ist auch für Nichtjuristen nicht schwer zu verstehen.Wer nun das dort definierte geltende Recht mit der Realität abgleicht könnte zu der Schlussfolgerung kommen, dass das Zitat 2 des Herrn Seehofer nach wie vor völlig zutreffend ist.