Schlag mit Eisenstange: Tödlicher Nachbarschaftsstreit in Trier-Feyen – 25-Jähriger wegen Totschlags angeklagt

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Eingang des Landgerichts Trier mit Glasdach, umgeben von Fenstern und Büschen bei Tageslicht.
Das Trierer Landgericht; Foto: lokalo.de (se)

Wie die Staatsanwaltschaft Trier mitteilt, hat diese Anklage gegen einen 25-jährigen Mann aus Trier wegen des hinreichenden Tatverdachts des Totschlags erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 5. September in der Dr. Piro-Straße im Trierer Stadtteil Weismark-Feyen im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung eine 57 Jahre alte Frau durch einen Schlag mit einer Eisenstange so schwer verletzt zu haben, dass diese wenige Tage später, am 18. September, in einem Trierer Krankenhaus verstarb.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf wahrscheinlich:

Am frühen Abend des Tattages geriet der Angeschuldigte mit seiner Nachbarin, dem späteren Tatopfer, in Streit wegen ruhestörenden Lärms. Die Frau betrat die Außentreppe zu der im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung des Angeschuldigten, um sich bei diesem zu beschweren. Dabei führte sie ein Messer mit sich, ohne dass es jedoch zu einem Angriff kam.

Der Angeschuldigte, der sich beim Anblick seiner Nachbarin mit einer Eisenstange bewaffnet hatte, soll der Frau entgegengegangen sein und ihr mit der Eisenstange einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt haben. Die Nachbarin erlitt hierdurch eine schwere Kopfverletzung und stürzte rückwärts die Treppe hinunter, wodurch sie sich eine weitere schwere Kopfverletzung zuzog.

Sie wurde stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, verstarb hier jedoch trotz intensivmedizinischer Versorgung am 18. September aufgrund der Schwere der durch den Schlag und den anschließenden Sturz erlittenen Kopfverletzungen. Aufgrund der Wucht, mit der der Schlag mit der Eisenstange geführt worden sein soll, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Beschuldigte den Tod der Beschuldigten billigend im Kauf nahm. Die Staatsanwaltschaft hat daher Anklage wegen Totschlags zur Schwurgerichtkammer des Landgerichts Trier erhoben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner noch am Tattag erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröff-nung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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