TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat wegen der Ereignisse im Zusammenhang mit dem gewalttätigen Angriff auf Polizeibeamte vor einer Diskothek in Trier in der Nacht zum 17.Februar 2023 Anklage gegen elf Personen aus Trier im Alter zwischen 16 und 42 Jahren zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben. Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, 29. November. Insgesamt 10 Verhandlungstermine – bis Ende Januar 24 – wurden vorerst festgelegt. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft wird den Angeklagten im im Wesentlichen Folgendes zur Last gelegt:
“In der Nacht zum 17.02.2023 kam es zu einem Polizeieinsatz in und vor der Gaststätte „Secret Club“ in Trier. Kurz vor Mitternacht soll es im Inneren der Räumlichkeiten zwischen zwei aus mehreren Personen bestehenden Gruppen zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein. Hieran sollen auch zwei der Angeklagten beteiligt gewesen sein. Die Auseinandersetzungen haben zum Eingreifen des Sicherheitsdienstes geführt, im Rahmen dessen auch die beiden Angeklagten körperlich angegangen und schließlich aus den Geschäftsräumen nach draußen verbracht worden seien. Dort haben sich auf dem Parkplatz Begleiter und Freunde der Angeklagten versammelt, wobei sich die zunehmende Aggression der Personengruppe nunmehr gegen die Angehörigen der Security gerichtet haben soll.
Mittlerweile vor Ort eingetroffene Polizeibeamte sollen eine aus 5 Beamten bestehende Polizeikette gebildet haben, um die Parteien zu trennen und insbesondere die Gruppe um die Angeklagten am erneuten Betreten des Gebäudes und Angriffen auf Security-Mitarbeiter zu hindern. Weitere 5 später eingetroffene Polizeibeamten haben hinter dieser Kette Aufstellung genommen.
Die kurzfristig zur Ruhe gekommene Stimmung habe sich erneut aufzuheizen begonnen, als neben weiteren Personen auch der telefonisch vom Geschehen unterrichtete und erheblich alkoholisierte weitere Angeklagte vor Ort erschienen sei und unmittelbar auf die Security-Mitarbeiter habe losgehen wollen. Nachdem er zunächst noch durch Mitglieder der zu diesem Zeitpunkt aus wenigstens 25 Personen bestehenden Gruppe habe zurückgehalten werden können, sei er plötzlich auf die Beamten zugestürmt, um die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen. Hierbei habe er mit der Faust gegen den Kopf eines der Beamten geschlagen, wodurch dieser eine Prellung und entsprechende Schmerzen davongetragen habe. Ihm sei unmittelbar ein Angeklagter gefolgt, welcher einen weiteren Beamten attackiert habe, sich an diesen geklammert und mehrfach nach ihm geschlagen habe, ohne ihn jedoch getroffen zu haben.
Die Polizeibeamten sollen Pfefferspray eingesetzt und die beiden Angreifer zu Boden gebracht haben sowie versucht haben, sie dort zu fixieren. Eine Angeklagte sei zu den beiden hingelaufen und habe mit ihrer Handtasche ausgeholt, um diese dem mit der Fixierung beschäftigten Beamten gegen den Kopf zu schlagen. Dies habe jedoch durch den Einsatz eines Polizeibeamten verhindert werden können, welcher die Angeklagte zur Seite gestoßen habe.
Fast zeitgleich sollen die übrigen Angeklagten aufgrund spontan gefassten gemeinsamen Tatentschlusses aus der inzwischen ca. 40 Personen umfassenden Menschenmenge heraus, mit unterschiedlichen Gegenständen (u.a. Glasflaschen, Besen) nach den Polizeibeamten geworfen haben.
Mit Ausnahme eines Angeklagten, sind alle strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Trier)
Außer viel blablablabla und Tamtam wird eh nichts bei rumkommen. Wie schon bei Silvesterkrawallen in Berlin, Köln der letzten Jahre oder den Ausschreitungen der “Fachkräfte” im Ruhrgebiet und vielem mehr. Am Ende bekommen noch die Polizisten die Schuld wie so oft.😩
Selbst einem Eifelwölfchen dürfte es nicht
entgangen sein, das die Klientel, bei den von
Ihnen beschriebenen Vorfällen, eine völlig
andere war…
Ihr Kommentar entbehrt folglich jeglicher
Aussagekraft,..ist also quasi Nonsens..