Quorum für U-Ausschüsse: Landtag befasst sich heute mit Verfassungsänderung

Untersuchungsausschüsse gelten als das schärfste Schwert der Opposition. Die Regelungen zum Einsetzen dieses Gremiums sollen sich ändern.

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Foto: Torsten Sukrow/dpa/Symbolbild

MAINZ. Mit der geplanten Verfassungsänderung für höhere Hürden zum Einsetzen von Untersuchungsausschüssen befasst sich der rheinland-pfälzische Landtag heute. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen das Quorum, das es für einen Untersuchungsausschuss braucht, hochsetzen:

Wie im Bundestag und mehreren anderen Bundesländern sollen künftig nicht mehr 20 Prozent, sondern 25 Prozent der Abgeordneten dafür zustimmen müssen. Hintergrund ist, dass die AfD nach der Landtagswahl künftig 24 Sitze und damit nach der bestehenden Regelung eine eigene Mehrheit für die Einsetzung eines solchen Gremiums im Parlament haben würde.

Union, Sozialdemokraten und Grüne befürchten, dass die AfD als größte Oppositionsfraktion dann den neuen Mainzer Landtag durch zahlreiche Untersuchungsausschüsse in seiner Arbeit blockieren könnte. Die AfD spricht dagegen von einem «Frontalangriff auf die Opposition»: Durch die Verfassungsänderung könnte sie U-Ausschüsse nicht mehr alleine auf den Weg bringen.

Nach der ersten Lesung am Mittwoch ist eine weitere Sitzung des Parlaments für den 6. Mai geplant. Die konstituierende Sitzung für den neuen rheinland-pfälzischen Landtag ist für den 18. Mai vorgesehen. (Quelle: dpa)

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