++ TRIER AKTUELL: Ackermann muss zahlen – 20.000 Euro Schmerzensgeld in Klarnamen-Affäre ++

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild

TRIER. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitenden genannt habe.

Dies sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier. Damit habe Ackermann «eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange» der Frau bewirkt.

Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Er war aber nicht erschienen und hatte stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt. «Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang», sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, zur Begründung.

Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs als «enttäuschend». Der Bischof entziehe sich dadurch «fortgesetzt seiner Verantwortung als oberster Hirte», sagte er. Die Klägerin dagegen war zum Prozess erschienen: mit Mundschutz, Kopftuch und Sonnenbrille, sodass sie nicht erkannt werden konnte.

Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Als sie schwanger wurde, wurde sie von Geistlichen zur Abtreibung gedrängt. (Quelle: dpa)

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4 Kommentare

  1. Die katholische Kirche in Trier ist verloren. Wir Katholiken sollten unsere Kirchensteuer direkt an unsere Gemeinden zahlen und dann sollen die Kirchenfürsten der mittleren und oberen Leitungsebene schauen, was Ihnen noch bleibt. Wir haben einen bescheidenen Papst Franziskus. Der genügt uns als Vorbild und seinem Beispiel folgen wir gerne.

  2. Nicht einmal persönlich vor Gericht trotz Ladung erscheinen. Arroganz ganz gross. Schnellstens Kirche und Staat trennen, damit wir wenigstens nicht deren Besoldung tragen müssen. einfach weltfremd.

  3. Davon abgesehen dass Herr Ackermann eine Fehlbesetzung als Bischof ist. Zum einen kriegt er nichts auf die Reihe (z. B. als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter) um anderen tritt er gerne in Fettnäpfchen (der aktuelle Fall).

    Aber wodurch würde die Mitarbeiterin nun “retraumatisiert”? Der Klarnamen wurde in einer internen Besprechung genannt, in der alle den Namen der Frau wussten. Und dann geht sie das Risiko einer öffentlichen Verhandlung ein, zu der sie dann auch noch, wenn auch maskiert, ohne Grund erscheint.

    Dass dann auch noch die Richterin, aus welchem Grund auch immer, ihr noch eine hohe Summe zugesteht, beweisst die “Qualifikation” der Juristin. Ich nenne jetzt hier nicht den Namen der Richterin, damit diese nicht auch noch traumatisiert wird

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