18-Jähriger erschießt 17-Jährigen mit Schrotflinte: Anklage wegen Todschlags

0
dpa-Archiv

SCHIFFWEILER/SAARBRÜCKEN. Knapp drei Monate nach der Tötung eines Jugendlichen im saarländischen Schiffweiler ist ein 18-Jähriger wegen Totschlags angeklagt worden.

Er soll den 17-Jährigen Mitte Mai erschossen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Die Anklage wurde zur Jugendkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben, ein Termin steht noch nicht fest. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.

Mit Schrotflinte „herumgespielt“

Der Tatverdächtige, das spätere Opfer und ein Zeuge sollen sich laut Staatsanwaltschaft am Tattag in der Wohnung des 18-Jährigen getroffen haben. Ab Abend soll der Angeschuldigte eine ungeladene Schrotflinte geholt haben, mit der er und der Geschädigte herumspielten. Später habe der 18-Jährige die Flinte mit einer Schrotpatrone geladen und auf den 17-Jährigen gerichtet, teilte die Anklagebehörde mit.

17-Jähriger hatte kein Tötungsverlangen

Dieser soll dann den Lauf des Gewehrs in den Mund genommen und den Beschuldigten aufgefordert haben, abzudrücken. Es sei dabei erkennbar gewesen, dass kein «ernsthaftes Tötungsverlangen dahinterstand», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der 18-Jährige soll daraufhin abgefeuert haben, wodurch er in Kauf genommen habe, dass der 17-Jährige an der Schussverletzung starb.

Der mutmaßliche Täter hatte sich nach der Tat widerstandslos festnehmen lassen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Anfangs habe er geäußert, es habe sich um einen «Unfall» gehandelt, der Geschädigte habe selbst abgedrückt. Dann habe er sich nicht mehr eingelassen, teilte die Staatsanwaltschaft mit und betonte, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.

Vorheriger Artikel++ Hunsrück: Beeinträchtigungen bei Anreise zu Technofestival Nature One ++
Nächster Artikel++ Luxemburg: 15-jährige Victoria vermisst – Polizei bittet um Mithilfe ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.