TRIER. Am 21.6. beginnt vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung in einer Beziehung.
Dem Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich im Landkreis Trier-Saarburg, Trier und Wittlich vom 1.5.2018 bis zum 1.09.2019 wie folgt strafbar gemacht zu haben:
Der Angeschuldigte soll seine ehemalige Lebensgefährtin an verschiedenen Tattagen u.a. an den Haaren in das Wohnzimmer gezogen und sie mit dem Handrücken in das Gesicht geschlagen haben, am Hals gegen eine Wand gedrückt und sein Knie wuchtig gegen ihren Oberschenkel geführt haben, sie zu einer Zeit, als sie schwanger war, seitlich mit der Faust in den Bauch geschlagen haben sowie ihr einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben, wodurch die Geschädigte eine blutige Wunde auf dem Nasenrücken sowie Hämatome um die Augen davongetragen haben soll.
Des Weiteren soll er am 8.10.2018 während eines Streits mit der Geschädigten in einem PKW in Richtung Wittlich gefahren sein, wo er das Fahrzeug auf einen Feldweg nahe eines Waldstücks steuerte. Während der Fahrt soll der Angeschuldigte erst eine glühende Zigarettenkippe nach der auf dem Beifahrersitz befindlichen Geschädigten geworfen haben und sie mit seinem Handrücken wuchtig in das Gesicht geschlagen haben.
Kurz darauf habe er das Fahrzeug am Waldrand angehalten und die Frau angewiesen, aus dem Fahrzeug zu steigen, worauf er sie zu Boden gebracht habe. Anschließend soll er mehrfach mit beschuhten Füßen gegen die Arme, Beine und das Gesicht der am Boden liegenden Geschädigten getreten haben, während die auch zu diesem Zeitpunkt schwangere Geschädigte ihren Bauch mit ihren Armen zu schützen versuchte. Die Geschädigte soll Schmerzen sowie mehrere Hämatome an Armen und Beinen davongetragen haben. Zum Ausschluss schadhafter Folgen für das ungeborene Kind habe sie sich für drei Tage in stationäre Behandlung begeben.
An einem weiteren Tattag soll er die Haustüre von innen verriegelt haben, um die Frau daran zu hindern, das Haus zu verlassen. Um sie nachhaltig zu beeindrucken, habe er in der Küche ein Fleischmesser ergriffen, das er fortan in der Hand geführt habe. Darüber hinaus soll er das Mobiltelefon der Geschädigten an sich genommen haben, um diese daran zu hindern, Hilfe zu rufen. Später seien die Geschädigte und der Angeschuldigte mit einem PKW Abendessen besorgen gefahren, wobei der Angeschuldigte das Fleischmesser unter seinem Sitz im Auto abgelegt haben soll, um die Drohungssituation gegenüber der Geschädigten aufrecht zu erhalten.
Der Angeschuldigte ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Haft. (Quelle: Landgericht Trier)
Für alle Frauen ein Gewinn, wenn dieser Zeitgenosse,
möglichst lange im Loch sitzt….