MAINZ. Nach zwei Jahren coronabedingter Zwangspause dürfen wieder Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Die Behörden in Rheinland-Pfalz rufen die Menschen deswegen zu einem umsichtigen und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk auf. Der Verkauf von Böllern und Raketen beginnt an diesem Donnerstag (29.12.) und endet am Samstag (31.12.), gezündet werden dürfen diese nur am Silvester- und am Neujahrstag. Mancherorts gelten zudem einige Einschränkungen, allerdings nicht mehr wegen der Corona-Pandemie.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt davor, nicht in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden. Dies lasse sich am CE-Kennzeichen oder einer Registriernummer erkennen. Von selbst hergestellten Feuerwerken lässt man indes besser die Finger – einerseits, weil es nicht abschätzbare Risiken birgt, andererseits, weil es strafbar ist. Laut LKA sterben jährlich Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Von nicht explodierten Feuerwerkskörpern solle man Abstand halten. Bei erneutem Anzünden kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Wichtig sei, beim Abfeuern der legalen Raketen ein Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen oder Hindernissen. Zudem sollten Feuerwerkskörper nur auf ebenen Flächen von geeigneten Rampen abgeschossen werden. Dazu eigneten sich Getränkekästen besser als frei stehende Flaschen, hieß es. Raketen und anderes Feuerwerk sollten möglichst in nüchternem Zustand gezündet werden und nicht in der Nähe von Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) empfiehlt Eltern, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Feuerwerkskörpern haben. Beim Abbrennen solle man die jeweilige Gebrauchsanleitung beachten, hieß es.
In den Jahren 2020 und 2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie auch in Rheinland-Pfalz Verkaufsverbote für das Silvesterfeuerwerk und andere Einschränkungen gegeben.
Mancherorts gibt es weiterhin Einschränkungen, allerdings aus anderen Gründen: Die Stadt Trier etwa hat per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Bereich des Hauptmarkts verhängt. Hintergrund sind Vorfälle aus der Silvesternacht 2019/2020. Damals waren Feuerwerkskörper in alle Richtungen geschossen worden, mehrere Personen wurden verletzt.
Das Trierer Ordnungsamt befürchtete, dass es in diesem Jahr «zu einer vergleichbaren Situation» kommen könnte, die man mit dem Verbot vermeiden wolle. Das Brüderkrankenhaus Trier rechnet an Silvester im Laufe der Nacht und am Neujahrstag mit 10 bis 20 zusätzlichen Patienten, die in die Notaufnahme kommen. In den vergangenen Jahren, auch vor Corona, sei es dort nicht zu einer verstärkten Belastung durch Patienten mit Feuerwerkskörper-Verletzungen gekommen.
In Mainz ist das Abbrennen von Pyrotechnik in direkter Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Die Stadt empfiehlt, auf das Abfeuern von Raketen und Böllern ganz zu verzichten. Die Stadt selbst veranstaltet zum Jahreswechsel auch diesmal kein Feuerwerk. (Quelle: dpa)