Frühwarnungen: Flut-Untersuchungsausschuss setzt Befragungen fort

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ier Jahre nach der Flutkatastrophe soll ein neues Landeswassergesetz viel mehr Hochwasserschutz bieten. Foto: Boris Roessler/dpa

MAINZ. Der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe vom vergangenen Jahr hat sich am Freitag mit Frühwarnungen, Gewässerschutz und der Gefahr durch Treibgut bei Hochwasser beschäftigt.

Abteilungsleiter Joachim Gerke von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sagte, er habe am Nachmittag des 14. Juli 2021 telefonischen Kontakt mit der Technischen Einsatzleitung (TEL) des Kreises Ahrweiler gehabt. Ein TEL-Mitglied habe ihn gefragt, wie glaubhaft eine zuvor eingegangene Frühwarnung von einem Pegelstand von rund fünf Meter in der Ahr sei.

Gerke erklärte, wegen des Ausfalls eines Pegels habe er wenige technische Möglichkeiten gehabt, dies zu überprüfen. Dennoch habe er versucht, die Frühwarnung zu verifizieren und sich dazu unter anderem Niederschlagsdaten, Regenradar und die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) angeschaut. Er habe dabei keine Ansatzpunkte gefunden, den in der Frühwarnung vorhergesagten Pegelstand von fünf Meter anzuzweifeln, sagte Gerke. Das habe er auch dem Mitglied der Einsatzleitung mitgeteilt.

Einen weiteren Kontakt zur Einsatzleitung darüber hinaus habe es an diesem Tag nicht mehr gegeben, sagte der Abteilungsleiter. Er habe bei dem Telefonat nicht gesagt, dass er «gleich Feierabend» habe und auch keinen Feierabend gemacht, betonte er auf Nachfrage, nachdem es eine anders lautende Zeugenaussage gab. Vielmehr sei er bis zum späten Abend erreichbar geblieben, sagte Gerke. Die SGD Nord ist als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz unter anderem für Wasserwirtschaft sowie Boden- und Naturschutz zuständig.

Später am Nachmittag sollte Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz (Grüne) zum zweiten Mal zu seinem Kommunikationsverhalten in der Nacht der Flutkatastrophe vom 14. auf den 15. Juli 2021 befragt werden.

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