Verbots- und Sexismus-Debatte um Partyhit „Layla“ – Bundesjustizminister äußert sich!

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Foto: dpa/Jens Kalaene/DPA

DÜSSELDORF/BERLIN. Die Diskussion um den Partysong „Layla“ erreicht einen weiteren Höhepunkt. Nachdem der „Party-Hit“ bereits auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf, zieht eine Düsseldorfer Kirmes nach und sogar der Justizminister persönlich äußert sich.

Der Song „Layla“ soll nicht auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes mit bis zu vier Millionen Besuchern gespielt werden. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen.

Nachdem die Schützen zugesagt hätten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage“ gesehen.

Schützen-Chef Inden sagte der dpa, er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: „Ich hab‘ ’nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (…) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (…).“

Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (44) hat sich in der Sexismusdebatte um den umstrittenen Partysong «Layla» zu Wort gemeldet. «Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel», schrieb der FDP-Politiker am Dienstagabend bei Twitter.

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6 Kommentare

  1. Der Song ist primitiv und spiegelt den Zeitgeist wieder, könnte mir vorstellen dass ein NEGAN nach ein paar Bier sowas lustig fände.
    Dennoch ist es ein klarer Verstoss gegen die Meinungsfreiheit und demokratische Grundsätze, diesen Song zu verbieten, wenn einmal eine Bresche geschlagen ist, wir sahen es bei den Coronamassnahmen, geht es munter so weiter.
    Was folgt als Nächstes? Einen Song von AND One (Metalhammer) verbieten, weil darin der Ruf eines Muezzin zu hören ist?
    Kritik an Saudi-Arabien verbieten?
    Kritk am Islam, der katholischen Kirche verbieten?
    Wehret den Anfängen denn dies ist nicht das Ende der Demokratie, aber es kann der Anfang des Beginns des Endes von Meinungsfreiheit und Vielfalt sein.

    • Der Song wird nicht generell verboten, sondern nur von 2 Veranstaltern auf deren Veranstaltungen.
      Du kannst Dir nach wie vor die Musik runterladen oder die CD kaufen. Also, wo ist das Problem?
      „Jeannie“ von Falco und „Vincent“ von Sarah Connor wurden auch boykottiert und beide wurden trotzdem (oder gerade deswegen) große Erfolge und die Meinungsfreiheit und Demokratie hat darunter nicht gelitten.

      • Wenn die Veranstalter da von sich aus Regelungen getroffen hätten, wäre die Sache auch kein so großes Problem. Bedenklich wird es, wenn „die Stadt Düsseldorf“, d.h. die Verwaltung tätig wird und an die Veranstalter „herantritt“. Sobald Verwaltungen tätig werden, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage sie etwas tun…und hier als „Geschmackswächter“ in Erscheinung treten.

  2. Tja lieber Peter , weit gefehlt . An meinen Geschmack kommst du bei Weitem nicht ran wobei Musik immer noch Geschmacksache ist. Und zu den Bieren? Trinke keinen Alkohol und gebe meine Kommentare mit klarem Kopf ab . Hoffe Sie haben sich in den letzten Stunden mal mit Zahlen beschäfigt und kenen mittlerweile den Unterschied zwischen 80 und 31 .

  3. Ich finde es ausgesprochen gut, wenn der überhandnehmenden Verrohung auch von staatlicher bzw. städtischer Seite Einhalt geboten wird. Das sog. „Freiheitsverständnis“ von Herrn Buschmann kenne ich zu Genüge. Ein neoliberaler Hampelmann..

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