TRIER. Am 18.7. beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier ein Strafverfahren wegen schweren Raubes, wie das Gericht heute mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 4.2.2022 sollen sich die Angeklagten aufgrund eines zuvor gemeinsam gefassten Tatplans gegen 20.00 Uhr zur Wohnung des Zeugen S. in einem Mehrfamilienhaus in der T.-Straße in Wittlich begeben haben. Dort sollen sie mit Fäusten sowie einem Schlagring gegen die Haustür gehämmert und ein Loch in die Verglasung der Tür geschlagen haben, wodurch sie diese sodann mittels Hineingreifen und Betätigen der Klinke öffnen konnten. Sodann sollen sich die beiden in die Wohnung des Zeugen S. begeben und die Wohnungstür von innen abgeschlossen haben, um den Zeugen an einem Entkommen zu hindern.
Einer der Angeklagten habe dem im Bett liegenden Zeugen einen Schlag mittels des Schlagrings gegen den Kopf versetzt, was vom Tatplan gedeckt gewesen sein soll. Dem Zeugen soll kurz schwarz vor Augen geworden sein, er soll jedoch schnell wieder aufgestanden sein und versucht haben, die Angeklagten zu vertreiben, was ihm jedoch misslungen sei. Die Angeklagten sollen nun gemeinsam weiter auf den Zeugen eingeschlagen haben, welcher jedoch schützend seine Hände und Arme vor den Kopf gehalten haben soll. Der Zeuge habe daraufhin versucht, durch die Wohnungstür zu fliehen, was ihm jedoch nicht gelungen sei, da die Angeklagten die Tür verschlossen hatten.
Sodann soll der Zeuge versucht haben, über den Balkon zu fliehen. Daraufhin sollen die Angeklagten unter Aufrechterhaltung der Bedrohungslage die Geldbörse des Zeugen mitsamt 220,- Euro Bargeld sowie einer Versichertenkarte an sich genommen haben. Beim Verlassen der Wohnung sollen die Angeklagten den Fernseher des Zeugen beschädigt haben, indem sie dagegen schlugen und sollen sodann vom Tatort geflüchtet seien.
Der Zeuge S. sei aufgrund des Angriffs der Angeklagten mittels Rettungswagen zur Behandlung in das Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich verbracht worden. Er soll erhebliche Schmerzen sowie eine große Platzwunde am Kopf erlitten haben, welche geklammert werden musste.
Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft und sind bereits vorbestraft.















