TRIER. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz in Trier hat als Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Stadt Trier geprüft und mit Bescheid vom 30. März 2022 genehmigt, wie die Stadt mitteilt. Wie immer ist die Haushaltsgenehmigung mit Auflagen verbunden. Für 2022 hat die die ADD die vorgesehenen Investitionskredite vorerst in einer Höhe von 20 Millionen Euro genehmigt, vorgesehen waren ursprünglich 26 Millionen Euro. Für 2023 wurden die Investitionskredite vorerst in voller Höhe versagt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist eine Entscheidung des Landtags, die die defizitär wirtschaftenden Kommunen im Land betrifft. Demnach müssen ab dem kommenden Jahr für neu aufzunehmende Investitionskredite Kompensations-/Finanzierungsmaßnahmen vorgelegt werden. Von dem entsprechenden Beschluss des Landes bekam die Stadt erst nach dem Haushaltsbeschluss des Stadtrats für den Doppelhaushalt 2022/2023 Kenntnis. Oberbürgermeister Wolfram Leibe, zugleich städtischer Finanzdezernent, sagt zur Haushaltsgenehmigung: „Ich freue mich, dass wir nun für 2022 handlungsfähig sind und wichtige Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringen oder weiterhin umsetzen können. Für 2023 sind noch viele klärende Gespräche mit der Kommunalaufsicht nötig.“
In der Landtagsdrucksache 18/1075 heißt es wörtlich: „Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Unterbindung rechtswidriger kommunaler Haushaltssatzungen durch die ADD […] hinzuwirken und hierbei das Urteil des Verfassungsgerichtshofs […] und die Empfehlungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen.“