Erklärungen angekündigt: Trierer Cyberbunker-Prozess geht in die Verlängerung

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Polizisten sichern das Gelände eines ehemaligen Bundeswehr-Bunkers. Foto: Thomas Frey / dpa-Archiv

TRIER. Der sogenannte Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte vor dem Landgericht Trier geht in die Verlängerung.

Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme kündigte der Anwalt des Hauptangeklagten am Donnerstag eine Einlassung seines Mandanten zur Sache an. Diese sei wegen der notwendigen Vorbereitung frühestens in zwei Wochen möglich, sagte Anwalt Michael Eichin. Der Prozess gegen acht Angeklagte, die in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein illegales Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte im Darknet betrieben haben sollen, läuft bereits seit mehr als einem Jahr.

Zudem kündigte die Anwältin eines anderen Angeklagten für den kommenden Montag eine Erklärung zu den Vorwürfen an. Der Vorsitzende Richter Günther Köhler setzte als Fristende für weitere Beweisanträge den 25. November an. Zuvor hatte er in der Verhandlung rund 20 Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen. Die Anträge seien teils unzulässig, teils dienten sie nicht der «Erforschung der Wahrheit».

Seit dem 19. Oktober 2020 wird gegen die sieben Männer und eine Frau verhandelt. Es ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249 000 Straftaten geleistet zu haben: Vor allem millionenschwere Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über Server im Cyberbunker gelaufen sein.

Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Im Prozess mit nun mehr als 70 Verhandlungstagen wurden mehr als 100 Zeugen gehört. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland mutmaßliche Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht stehen.

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