Solarpflicht für gewerbliche Neubauten: Landtag verabschiedet neues Solaranlagengesetz

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Wird bei gewerblichen Neubauten in Rheinland-Pfalz zur Pflicht: die Solaranlage. Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild

MAINZ. Mit der rot-grün-gelben Mehrheit hat der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch das neue Solaranlagengesetz beschlossen.

Das erste neue Gesetz der drei Koalitionsparteien seit der Landtagswahl im März macht die Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dächern gewerblicher Neubauten zur Pflicht. Die gesetzliche Vorgabe soll auch für neue Überdachungen gewerblicher Parkplätze ab 50 Stellplätzen gelten. Für das Gesetz stimmten SPD, Grüne und FDP. Die CDU enthielt sich, AfD und Freie Wähler votierten dagegen.

Klimaschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte, das neue Gesetz sei ein „wichtiger Baustein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben“. Die oppositionelle CDU fand für ihren Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden, der diese Regelung auch auf Neubauten des Landes übertragen wollte. Die Landesregierung solle in dieser Frage mit gutem Beispiel vorangehen, forderte der CDU-Abgeordnete Gerd Schreiner. Die Grünen warfen der Union „Scheinheiligkeit“ vor.

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