++ Aktuell: ALLES NEU – Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Sonntag in Rheinland-Pfalz ++

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit RLP-Minister Clemens Hoch und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig berichteten soeben in einer Pressekonferenz über die Beratungen des Ministerrats über die neue Corona-Bekämpfungsverordnung und stellen das neue Corona-Warnsystem vor.

Der neue Warnwert setzt sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, der Hospitalisierungsrate und der Intensivbettenauslastung.

Hier gibt es die neuen Regeln im Überblick:

„2G+“-System und neue Warnstufen
Diese Regeln gelten jetzt in Schulen und Kitas
Masken, Tests, Disko, Gastro, Sport, Arbeit – weitere Änderungen im Überblick

„Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich.

Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Wir haben aktuell mehr als fünf Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. An die Warnstufen knüpften differenzierte Maßnahmen an; da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel. Teilhabe sei durch diese Regelung gewährleistet.

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben.

„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts. Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. „Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher 5 Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen. Nur so kommen wir sicher aus der Pandemie und verhindern einen erneuten Lockdown“, appellierte der Gesundheitsminister.

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10 Kommentare

    • Herr Schumacher, schwören Sie ab!
      Die Politik sagt, es ist solidarisch und es darf niemals hinterfragt werden!^^
      Alles andere ist Verschwörungstheorie!^^

  1. Wenn man sich mit der experimentellen Gen-Therapie spritzen lässt, bewirkt das 2 Dinge:
    – möglicherweise werden Sie im unwahrscheinlichen Fall einer symptomatischen Infektion vor einem schweren Verlauf geschützt.
    – vor den mögl. Nebenwirkungen der Spritze schützt Sie allerdings niemand.
    Ja, es gibt einen „neuen“ Impfstoff, der nach den „alten“ erprobten Mechanismen funktioniert und ohne GenManipulation auskommt: googeln Sie mal „Novavax“

  2. Durch die Impfung entstehen in deinem Körper viel weniger Viren, was dazu führt, dass du weniger ansteckend bist. Ergo schützt du auch andere Menschen.

    • Nur mal ein paar Anmerkungen zum Thema: „Solidarität und andere Menschen schützen“:
      – vielstrapaziert
      – zeigt sich die Gesellschaft solidarisch wenn Du unverschuldet Deinen Job verlierst?
      – zeigt sich Dein Boss solidarisch wenn er Dich feuert?
      – zeigen sich Politiker solidarisch wenn sie sich die Diäten erhöhen während der Durchschnittsbürger
      immer weniger in der Tasche hat?
      – zeigt sich der Staat solidarisch wenn der arme Rentner ein Zahnimplantat bräuchte, es sich aber nicht
      leisten kann und daher keines bekommt?
      – zeigt sich Grinsemariechen solidarisch wenn sie den Einsatz freiwilliger Helfer in den Flutgebieten lobt
      aber Rheinland-Pfalz nicht mal Gummistiefel oder Schaufeln bereitstellt? (muss man selber mitbringen)
      – zeigt sich der fette Altmaier solidarisch, wenn er in Zeiten, in denen Grundschülern zugemutet wird, mit
      einer Maske rumzusitzen, auf einem Festbankett soviel in seinen dicken Wanst frisst, dass er fast einen
      Schlaganfall erleidet?
      – Wird Deutschland sich denjenigen gegenüber solidarisch zeigen, die aufgrund einer Coronaimpfung
      Langzeitschäden erleiden? Ein paar gibts ja…

      TO BE CONTINUED…

      • Um Gottes Willen, Peter!
        Sofort das eigenständige Denken einstellen und der Angstmache der Politiker und ihrer willfährigen „Experten“ (dem Tierarzt, dem Schweinegrippeexperten Drosten, dem Sozi mit den schlechten Zähnen) einzig und allein Glauben schenken!
        Wir haben eine Pandemie und werden alle sterben!!
        Und bitte grün oder den netten Olaf wählen, damit Deutschland das Klima und die Welt retten kann!

  3. Ich bitte darum sich bei mir zu melden, sollte jemand infiziert sein. Ich hätte gerne den Virus damit ich genesen bin und dann wieder am Leben teilnehmen kann.

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