++ Corona aktuell: Stadt Trier und Landkreis – Neue Corona-Verordnung in Kraft ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 4 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – alle aus der Stadt Trier. Der Landkreis verzeichnet heute seit längerer Zeit keinen Fall einer Neuinfektion mehr.

  1. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten

Am heutigen Tag ist die neue, inzwischen 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft getreten. Damit einher gehen weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. So sind – unter der Voraussetzung der aktuell relativ niedrigen Inzidenzen – mehr Flexibilität bei privaten Treffen, die Testpflicht bei einigen Außenaktivitäten entfällt, Kinos, Theater, Hotels, Freizeitparks und Freibäder können unter Auflagen wieder öffnen. Eine detaillierte Übersicht der ab heute gültigen Änderungen findet sich unter www.corona.rlp.de

Eine weitere Änderung betrifft die 7-Tage-Inzidenzen. Mit dem Sinken der Fallzahlen wird nun in Rheinland-Pfalz wieder die täglichen Zahlen des Landesuntersuchungs­amtes (LUA) als Grundlage für Maßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung herangezogen. Die tagesaktuellen Zahlen des LUA sind Grundlage der am Folgetag veröffentlichen Zahlen des Robert-Koch-Institutes.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:

Stadt Trier: 30,5                   Landkreis Trier-Saarburg: 14,1

Keine Covid-19-Patienten mehr in stationärer Behandlung

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter spürbar gesunken und liegt aktuell bei 278 – 16 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 185 im Landkreis und 93 in der Stadt Trier. Nach langer Zeit befindet sich kein Patient aus dem Landkreis und der Stadt mehr wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 7 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1532, davon 1422 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 77 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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