Gewerkschaft: „Schluss mit Niedriglöhnen und Ausbeutung“ – Kundgebung bei Simon Fleisch in Wittlich

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Nach drei ergebnislosen Tarifverhandlungen soll der Drück derGewerkschaft Nahrung-Genuss-Gasstätten (NGG) auf die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft erhöht werden. Seit Beginn der „NGG-Aktions- und Streikwochen“ am 12. April streikten die Beschäftigten von Schlachthöfen an mehr als einem Dutzend Standorten erfolgreich. Auch in dieser Woche ruft die NGG bundesweit zu weiteren Streiks und Aktionen – insbesondere in Unternehmen der Fleischverarbeitung und beim Branchenführer Tönnies – auf und fordert unter anderem einen einheitlichen Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde. So ist auch eine Kundgebung bei Simon Fleisch in Wittlich geplant.

Dazu erklärte Jerome Frantz von der Gewerkschaft NGG: „Die Arbeitgeber haben in drei Verhandlungsrunden kein ernstzunehmendes Angebot auf den Tisch gelegt. Darüber sind die Beschäftigten zu Recht stinksauer. Die Arbeitgeber müssen jetzt ihre Blockade lösen und endlich verstehen, dass die Zeit von Niedriglöhnen und Ausbeutung in der Fleischwirtschaft vorbei ist. Die Menschen, die in der Fleischbranche schuften, sind entschlossen sich durchzusetzen.“

Tarifaktion und Kundgebung: Mehr Geld, mehr Urlaub, Tarifvertrag JETZT!
Wann: ab 12. 30 Uhr, 22.04.2021
Wo: Simon Fleisch, Gutenbergstraße Wittlich
Ansprechpartner vor Ort: Jerome Frantz, E-Mail: [email protected]; Telefon: 0151/12294252

Hintergrund:

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen: Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel, Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit, Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Arbeitgeber hatten zuletzt nur 10,50 Euro als Einstiegslohn angeboten.

Informationen zur Tarifrunde für die deutsche Fleischwirtschaft: www.ngg.net/fleisch2021

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