BITBURG. Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit will gegen die Corona-Notbremse des Bundes vor das höchste deutsche Gericht ziehen. Der künftige rheinland-pfälzische Fraktionschef der Freien Wähler lege nach der Verabschiedung der Notbremse stellvertretend für die Bundesvereinigung seiner Partei Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, teilte diese am Mittwoch mit. Über Details wollten die Freien Wähler an diesem Donnerstag (22. April) in Berlin mit ihrem Bundesvorsitzenden Hubert Aiwanger informieren. Streit hatte den Schritt schon länger erwogen.
Zugleich kritisierten die Freien Wähler in Rheinland-Pfalz, dass die dortige rot-gelb-grüne Landesregierung der Notbremse gegen die Überzeugung von Vizeregierungschef Volker Wissing (FDP) im Bundesrat zustimmen wolle. Wissing stellte allerdings am Mittwoch klar, dass sich Rheinland-Pfalz mangels Einigkeit in der Ampelkoalition im Bundesrat der Stimme enthalten werde.
Aiwanger erklärte mit Blick auf die geplanten Corona-Neuregelungen: «Diese pauschalen Eingriffe in Freiheitsrechte und Wirtschaft sind zu undifferenziert. Es geht auch weniger radikal.» Streit ergänzte: «Die Landräte als Chefs der Gesundheitsämter haben den besseren Blick für die Lage und Maßnahmen, die vor Ort nötig sind.» Diese Kompetenz müsse weiterhin genutzt werden. «Der weit entfernte und theoretische Blick von Berlin reicht hierzu nicht aus.» Der Landrat monierte: «Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen.»
Auch die FDP will gegen die Ausgangsbeschränkungen der Notbremse Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Bremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen bei hohen Infektionszahlen festlegen. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Schulschließungen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen und rasch in Kraft treten – vorerst bis Ende Juni.
Carlos
So, jetzt will Landrat Streit vor dem BVG gegen die Corona-Notbremse klagen.
Als Landrat in der Eifel mag er ja gewisse Erfolge gehabt haben.
Viele Bürger lagen ihm zu Füßen.
Nachdem er bei der Landtagswahl in den rheinland-pfälzischen Landtag eingezogen ist,
fabulierte er schon von einer bundesweiten Ausdehnung der Freien.
Zog vor der Verwaltungsgericht in Trier und verlor, wertete es aber als Erfolg.
Und nun dies. Klage vor dem BVG.
Meine Meinung:
Der Erfolg ist dem Bürschlein wohl zu Kopf gestiegen.
In der Eifel gibt es den Spruch:
Schuster bleib bei deinen Leisten.
Was du jetzt tust, ist Wichtigtuerei und für dich eine Nummer zu groß.
In der jetzigen Phase der Pandamie braucht man klare, zielorientierte Politiker.
Keine Schwätzer oder Wichtigtuer, Kubicki`s haben wir schon genug.
Viel Erfolg Herr Streit. Es gibt viel zu viele, die einfach nur unüberlegt Mitläufer sind und diese unevrhältnismäßigen Maßnahmen auch noch gut finden.
Wenigstens versucht es jemand. Die Frau Ministerpräsidentin hat ja schon angekündigt,dass das Land RLP im Bundesrat k e i n e n Einspruch gegen das Gesetz einlegen wird.Immerhin hat Wilhelm Hufen,der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs von RLP, dieses Gesetz als „glatten Verfassungsbruch“ bezeichnet.Welcher Rechtsauffassung die derzeit Regierenden zuneigen,kann sich folglich jeder selbst beantworten.