Aktuelle Corona-Zahlen Trier und Landkreis: Weiterer Todesfall einer Patientin

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Symbolbild // dpa

TRIER. Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 20 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 14 aus dem Landkreis und 6 aus der Stadt Trier.

Eine weitere ältere Patientin aus dem Landkreis Trier-Saarburg ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 75 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 57 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 18 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4101 (1525 in der Stadt Trier und 2576 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz ist wieder leicht angestiegen liegt in der Stadt Trier bei 87,0 und im Landkreis bei 91,0 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gesunken und liegt aktuell bei 388 – 38 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 248 im Landkreis und 140 in der Stadt Trier.

Insgesamt 39 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden zurzeit stationär behandelt. 26 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 4 im Kreiskrankenhaus Saarburg und 9 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am Montag in Kraft

Die inzwischen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, in der die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Verlängerung des Lockdowns umgesetzt werden, tritt am Montag, 11. Januar in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar. Die Verordnung ist auf der Internetseite des Landes (www.corona.rlp.de) sowie des Landkreises (www.trier-saarburg.de) zu finden.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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