Biotüten-Streit: Zweckverband A.R.T. – Millionen in ein Bringsystem investiert das nicht rechtens ist?

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In der Region Trier gibt es viele Menschen, die sich gegen die "Biotüte" aussprechen Foto: https://www.biotonnefuertrier.de/

REGION. Die Einführung der Biotüte durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART) sorgte und sorgt in der Region weiterhin für reichlich Diskussion. Nicht nur da der Zweckverband Millionen investierte, stellen sich die Fragen: Ist das Bringsystem „Modell Trier Plus“ überhaupt rechtens, so wie der Zweckverband es seit Jahren „propagiert“ und den Bürgern als „abschließend und rechtmäßig genehmigtes System“ verkauft? Erfüllt dieses System überhaupt die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sodass dieses als gleichwertig zur Biotonne angesehen und somit als dauerhaft genehmigt angesehen werden kann?

Die Interessengemeinschaft für den Erhalt der Biotonne in der Vulkaneifel kritisiert die Haltung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (ART) und der CDU der Region Trier zur Rechtmäßigkeit der Biotüte dabei scharf.

Durch die aktuelle Beantwortung einer „kleinen Anfrage“ der CDU zur Rechtmäßigkeit der Biotüte durch das Land Rheinland-Pfalz, sieht sich die Interessengemeinschaft bestätigt und begrüßt die Klarstellung des Landes diesbezüglich.

Denn: Da der Zweckverband wiederholt in den jüngsten Pressemitteilungen verkündete, dass das „Modell Trier Plus“ aus Sicht des Verbandes ein abschließend und rechtmäßig genehmigtes System sei und deren Legitimation außer Frage steht und dies sogar mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt sei, wollten es die CDU Landtagsabgeordneten der Region Trier unter Führung von Gordon Schnieder aus der Vulkaneifel nochmals genau wissen. So wurde eine kleine Anfrage mit insgesamt 7 Fragen zur Bestätigung dieses Standpunktes gerichtet – mit interessanten Ergebnissen!

Kurios: „Diese Anfrage ist jedoch mehr als fragwürdig zu werten. Seit Jahren wurde die Rechtmäßigkeit der Biotüte von offizieller Seite propagiert, zwischenzeitlich Millionenbeträge in das Bringsystem investiert und gerade auch von der CDU als Mehrheitspartei als alternativlos deklariert. Jetzt, wo alles scheinbar geregelt ist, wird die Frage gestellt, ob das Bisherige überhaupt rechtens ist“, so die Interessensgemeinschaft.

Die zentralen Fragestellungen bezogen sich im Wesentlichen darauf, ob das Bringsystem „Modell Trier Plus“, dass der Zweckverband ART seit 2018 betreibt, die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllen, als gleichwertig zur Biotonne angesehen und als dauerhaft genehmigt angesehen werden kann.

Das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das zuständige Umweltministerium verneint unmissverständlich die Fragestellung der CDU und stellt klar, dass die Biotüte weder als gleichwertig noch als dauerhaft genehmigt angesehen werden kann. Erst nach Abschluss und Prüfung der wissenschaftlichen Evaluation im Mai 2021 wird das Umweltministerium und die Aufsichtsbehörde abschließend über die Zulässigkeit der Biotüte entscheiden.

Die Interessengemeinschaft fühlt sich hierduch bestätigt und begrüßt diese Feststellung, die jedoch bereits im Vorfeld längst bekannt war. Aus diesem Grund wird der ART für die bisherige Öffentlichkeitsarbeit und einseitige Berichterstattung kritisiert. „Es wird hier eine bewusste und einseitige Fehlinformation unterstellt, um die öffentliche und politische Meinung gezielt pro Biotüte und gegen die Biotonne zu manipulieren“, heisst es.

Die Biotüte hat nach Auffassung der IG in allen Belangen versagt. Der vorgelegte Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Evaluation sei einseitig, unvollständig und vernachlässigt wesentliche Faktoren.

„Das „Modell Trier Plus“ ist diskriminierend, unwirtschaftlich, unökologisch, ekelig, bürgerunfreundlich, seuchen-hygienisch bedenklich und wird auf Kosten der Gemeinden betrieben. Der praktische Betrieb hat eindeutig bewiesen, dass dieses Bringsystem sich nicht für die flächendeckende Erfassung von Biomüll eignet und insbesondere das Tütensystem der ART als Rechtsverstoß gegen die Vorgaben des KrWG zu werten ist.“

Die IG ist davon überzeugt, dass dem Zweckverband dieser Sachverhalt bewusst ist und bis Mai 2021 den vom Land geforderten Nachweis der Gleichwertigkeit nicht erbringen wird. Die verpflichtende Einführung der flächendeckenden Biotonne auf Verbandsebene wird unumgänglich sein.

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