TRIER. Wie die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier mitteilt, hat diese am heutigen Tage ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet.
Demnach ist der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Drei Monate der Strafe gelten bereits als vollstreckt.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, sich zwischen dem 11.10.2010 und 12.12.2011 in 14 Fällen in Sonnenbühl und Trier der unter 14jährigen Zeugin sexuell genähert zu haben.
lächerliches Urteil, ich weiss nicht as da immer die Justiz reitet, das ist Seelischer Mord und dürfte niemals unter 10Jahre lauten.
Ja, wirklich lächerlich.
Wenn diese ihre Kinder wären, wäre das Urteil bestimmt ganz anders!
Ein HOCH auf unseren Rechtsstaat! Ein erbärmliches Urteil! Jeder kleinkriminelle Straßendealer wird mehr zur Rezession gezogen… Einfach traurig… (!!!)
Echt unfassbar!
Ich wüsste mal gern wie hoch die Strafe ausfallen würde, wenn die Söhne oder Töchter betroffen wären von den Menschen die dieses Urteil fällen.
Unglaublich !!
lieber “ Haeckebangard“ , vielleicht ist es besser, das Wort Rezession und dessen Bedeutung zu Erlernen,
bovor Du es fälschlicherweise verwendest..