MAINZ. Für Reiserückkehrer und Einreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten gelten in Rheinland-Pfalz von Montag, 9. November, an neue Quarantäneregeln.
Zu den Neuerungen gehört, dass sich die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt, wie das Sozialministerium am Freitagabend in Mainz mitteilte. Betroffene seien wie bisher verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dafür stelle der Bund eine neue digitale Einreiseanmeldung zur Verfügung.
„Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird nicht mehr generell möglich sein“, teilte das Ministerium weiter mit. Die Quarantänedauer könne jedoch mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. „Dabei darf der Test grundsätzlich frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.“
Ausgenommen von der Quarantäne-Pflicht sind beispielsweise Personen, „die sich auf der Durchreise befinden, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen“. Weitere Ausnahmen gibt es laut Ministerium unter bestimmen Voraussetzungen für Grenzpendler.
Die Quarantäne-Pflicht entfällt außerdem für weitere Personengruppen, wenn ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden kann: „Dies betrifft beispielsweise Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades oder aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen“, so das Ministerium. Gleiches gelte für bestimmte Berufsgruppen. Wer bis zu fünf Tage zwingend notwendig und nicht aufschiebbar beruflich in einem Risiko-Gebiet unterwegs war und einen negativen Corona-Test vorlegt, muss ebenfalls nicht in Quarantäne.
Die rheinland-pfälzischen Regelungen basieren auf der Muster-Quarantäneverordnung, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten. Derzeit werden nach Angaben des Sozialministeriums zusätzliche örtliche Corona-Testzentren in Rheinland-Pfalz aufgebaut. (dpa)