Versuchte räuberische Erpressung und mehr: Landgericht Trier verhängt 6 Jahre Haft

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Landgericht Trier
Das Trierer Landgericht

TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen Angeklagten wegen mehreren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Das Landgericht befand den Angeklagten der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz, mit Urkundenfälschung und mit unerlaubtem Besitz eines Schlagrings sowie des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge für schuldig.

Die Anklage legte dem Mann im Zeitraum 13. März bis 20. April 2020 mehre Taten zur Last. So habe er sich im Tatzeitraum in Trier als Drogendealer betätigt und seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Betäubungsmitteln, aber auch durch andere Straftaten finanziert.

Weiterhin hieß es in der Anklageschrift, dass er gemeinsam mit dem gesondert verfolgten B. den gesondert verfolgten S. bedrängt und die Zahlung von 1.000,00 Euro verlangt habe.

Hierzu solle der S. eine Tankstelle oder den Hornbach in Trier überfallen. Der S. soll sich zunächst geweigert haben, auf die Androhung von Gewalt soll der S. sich aber zur Tatbegehung bereiterklärt haben. Der S. soll sich sodann am 14. März 2020 zu einem Überfall in den Hornbach in Trier begeben haben. Nachdem es im Markt zu Schwierigkeiten gekommen sein soll, soll der von Zeugen verfolgte S. den Markt verlassen und sich zum Angeklagten, der auf einem Motorrad unter einer Unterführung auf S. gewartet haben soll, begeben haben. Der Angeklagte soll aufgrund der Verfolger des S. ohne S. weggefahren sein.

Der Angeklagte soll am 20. März 2020 einen Motorroller, am 17. April 2020 einen PKW Opel Corsa und in der Nacht vom 19. auf den 20. April 2020 einen PKW VW Golf entwendet haben.

Zudem soll er am 20. April 2020 unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetamin mit einem PKW öffentliche Straßen befahren haben und hierbei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein. Das Fahrzeug soll nicht zugelassen gewesen sein. Außerdem soll der Angeklagte ein zuvor entwendetes Nummernschild am Fahrzeug angebracht haben. Infolge einer Polizeikontrolle soll er vor der Polizei geflohen, aber gestellt worden sein und in der sich anschließenden Durchsuchung sollen 3,4 Gramm Marihuana, 0,2 Gramm Amphetamin und ein Schlagring in einer vom Angeklagten getragenen Bauchtasche gefunden worden sein.

In einer sich anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen in der Wohnung des Angeklagten unter anderem 133,2 Gramm Marihuana und 400 Ecstasytabletten gefunden worden sein. Im Kühlschrank soll er 1.530 Gramm Amphetaminpaste aufbewahrt haben. Außerdem soll er in der Wohnung neben einem Einhandmesser, einem Teppichmesser und einem Jagdmesser auch einen Elektroschocker zugriffsbereit aufbewahrt haben.

Das Landgericht Trier sah bei seinem heutigen Urteil wesentliche Anklagepunkte als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Es ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an und ordnete weiterhin an, dass ein Jahr der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befand sich in diesem Verfahren seit dem 21. April 2020 in Untersuchungshaft.

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