Maskenpflicht an Schulen in Rheinland-Pfalz: Diese Regeln wurden heute verkündet!

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Foto: dpa-Archiv

Eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen wird es in Rheinland-Pfalz nach den Herbstferien in der Regel bei der Corona-Warnstufe Rot geben. Es werde aber auch Ausnahmen für diese Regel geben können, betonte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag in Mainz. «Es wird keine landesweite Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz geben.» Es komme immer auf das Infektionsgeschehen vor Ort und auf die Einschätzung der regionalen Taskforces aus Vertretern der Kommunen, Kreisen und der Landesregierung an. Warnstufe Rot bedeutet mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Inzidenz).

Möglich sei mancherorts auch eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35, wenn die Taskforce dies für hilfreich halte, sagte Hubig. An Grund- und Förderschulen werde der Mund-Nasen-Schutz im Unterricht aber «nur in absoluten Ausnahmefällen» vorgeschrieben werden.

«Kinder und Jugendliche sind nicht die Treiber der Pandemie.» Mit Stoßlüften, den Abstands- und Hygieneregeln und mobilen Luftaustauschgeräten in für den Unterricht notwendigen Räumen seien die Schulen gut gerüstet. Diese Geräte seien nur in Einzelfällen notwendig und es sei eine fachgerechte Auswahl entscheidend. Das Umweltbundesamt habe dafür «zeitnah» Empfehlungen angekündigt, denen sie sich anschließen wolle, sagte Hubig. Der Termin sei noch offen.

Seit Beginn der Sommerferien seien an jedem Schultag die Infektionszahlen erhoben worden. Danach habe es nur einen Fall gegeben, in dem eine Corona-Infektion in der Schule übertragen worden sei. Sonst seien die Infektionen in die Schulen hineingetragen worden, vor allem durch Erwachsene. Neben dem Infektionsschutz sei das Recht auf Bildung entscheidend – und dieses sei am besten in Schulen im Präsenzunterricht zu verwirklichen. Wenn Kinder und Jugendliche daran nicht teilnähmen, könnten sie psychische Nachteile haben. (dpa)

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4 Kommentare

  1. Eine durchgehende Maskenpflicht für Schüler verstößt gegen das Grundgesetz. Hier wird von unfähigen Politikern und Ämtern reine Symbolpolitik betrieben, da es keinesfalls erwiesen ist, daß der Mund-Nasen-Schutz eine Infektion verhindert. Wir kennen Bilder von Leuten, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen, in der Vergangenheit nur aus Entwicklungsländern in Asien mit hoher Luftverschmutzung. Wir werden also zukünftig lernen müssen, mit dem Covid-Virus wie auch mit anderen Viren zu leben.

      • Wenn Sie das schon als „Kindesmisshandlung“ sehen, würde es mich interessieren was brutale Gewalt gegen Kinder in ihren Augen ist. Sie sollten angeordnete Schutzmaßnahmen nicht als Kapitalverbrechen betiteln.

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