Staatsanwaltschaft ermittelt: Am Grenzübergang – Franzose durch Bundespolizisten genötigt?

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Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Nach einem Einsatz der Bundespolizei gegen einen Franzosen am deutsch-französischen Grenzübergang in Saarbrücken ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Nötigung im Amt.

Der Franzose (65) war am Freitag zum Lottospielen unbefugt aus Frankreich eingereist: In einem Kiosk hatte ein Bundespolizist den Mann am Arm gegriffen, um ihn hinauszuführen – dabei kamen beide Personen zu Fall. Gegenstand der Ermittlungen sei die Anwendung polizeilicher Zwangsmittel, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Saarbrücken mit.

Das Ermittlungsverfahren sei von Amts wegen zunächst gegen Unbekannt eingeleitet worden. Eine Strafanzeige liege bislang nicht vor, wie der Sprecher sagte. Die Einreise aus Frankreich ist wegen der Corona-Pandemie derzeit nur mit einem triftigen Grund erlaubt: Einkaufen oder Lottospielen gehören nicht dazu.

Nach Angaben der Bundespolizei hatte der 65-Jährige sich zunächst einer Kontrolle entzogen und dann wiederholte Aufforderungen, nach Frankreich zurückzufahren, ignoriert. Gegen ihn wurde wegen des Grenzübertritts ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Von dem Vorfall im Kiosk kursierte ein Video einer Überwachungskamera, über das der Saarländische Rundfunk (SR) am Freitag berichtet hatte. Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen Unbekannt, weil die Personalien der oder des Beamten dem Video nicht zu entnehmen seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Identifizierung erfolge im Zuge der Ermittlungen.

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