Starttermin steht fest – so startet das Wittlicher Freibad in die neue Saison!

0

WITTLICH. Ab Samstag, dem 6. Juni 2020, geht es wieder los und der Freibadbetrieb darf in die Sommersaison starten. Dies teilte die Kreisstadt Wittlich am Donnerstag mit. Die Landesregierung hat die Aufnahme des Schwimmbetriebes mit dem Erlass der 8. Coronabekämpfungverordnung grundsätzlich ab 27. Mai 2020 erlaubt, allerdings konnten die damit verbundenen Auflagen nicht so kurzfristig umgesetzt werden.

Zunächst wird das Freibad in einem Zweischichtbetrieb, das heißt zweimal täglich, begrenzt öffnen. Die Öffnungszeiten sind:

Montags bis sonntags jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

Die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen wird zunächst auf maximal 300 Badegäste pro Öffnungszeit begrenzt. Sobald die Höchstanzahl an Badegästen (300) erreicht ist, darf leider kein weiterer Badegast mehr eingelassen werden. Nach Ablauf der jeweiligen Badezeit wird das Freibad geschlossen und einer Reinigung bzw. Desinfektion unterzogen.
Wie der Betrieb im Freibad künftig ablaufen muss, ist im Hygienekonzept der Landesregierung geregelt. Auch für den Besuch im Freibad gelten die inzwischen jedem bekannten Mindestabstände von 1,5 Meter und die Kontaktbeschränkungen. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zur besseren Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und nach einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vernichtet. Hierzu werden im Eingangsbereich die erforderlichen Vordrucke ausgelegt.

Um die Wartezeit beim Einlass zu verkürzen kann der Vordruck auch von der Homepage der Stadt Wittlich unter
https://www.wittlich.de/buerger-und-verwaltung/staedtische-einrichtungen/vitelliusbad.html
heruntergeladen und zu Hause ausgefüllt werden.

Das Badebetriebspersonal ist angewiesen darauf zu achten, dass sich keine Gruppen bilden oder keine „Vermischung“ zwischen einzelnen Gruppen erfolgt. Es wird eine strikte Trennung zwischen den Sport- und den Nichtschwimmerbecken und den angrenzenden Liegebereichen geben. Das Kinderplanschbecken bleibt aber zunächst geschlossen. Überall ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch in den jeweiligen Beckenbereichen.

Leider müssen auch die Attraktionen des Vitelliusbades, wie z.B. die Sprungtürme, die Rutschen und das Kinderplanschbecken sowie der Volleyballplatz und der Bolzplatz bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Der Kinderspielplatz wird aber geöffnet. Auch die Sitzgelegenheiten müssen reduziert werden und eine Liegenvermietung findet nicht statt.

Die Sammelumkleiden und die Duschräume bleiben geschlossen. Die Einzelumkleiden dürfen uneingeschränkt genutzt werden. Bei der Benutzung der Toiletten sind die Abstandsregeln und Hygienevorgaben einzuhalten.
Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern werden die getroffenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Hygienekonzept für das Vitelliusbad versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Die Gäste des Vitelliusbades müssen durch die Coronapandemie auf ihr gewohntes Schwimm- und Badeumfeld verzichten. Dennoch versucht das Badebetriebspersonal allen einen möglichst vergnüglichen Badespaß zu ermöglichen und bittet um entsprechendes Verständnis.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.