TRIER. Das Landgericht Trier hat heute zwei Angeklagte des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Angeklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte den beiden Angeklagten zur Last gelegt, am 22. November 2019 in Trier zunächst die Wohnungstür des Geschädigten eingetreten zu haben. Der Angeklagte R. soll den Geschädigten dann zu Boden geworfen und mit einem Schlagstock aus Holz auf diesen eingeschlagen haben. Außerdem soll er ihm mit seinen Stiefeln mehrfach in das Gesicht und gegen den Kopf getreten haben. Dabei sollen beide Angeklagten gegenüber dem Geschädigten und einer weiteren geschädigten Zeugin Geld und Handy gefordert haben. Der Angeklagte R. soll schließlich auch der Zeugin ins Gesicht geschlagen haben. Letztlich soll es der Zeugin gelungen sein, zu flüchten und der weitere Geschädigte soll sein Mobiltelefon (Wert: 60,00 Euro) und seinen Geldbeutel (Inhalt: 150,00 Euro) herausgegeben haben.
Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft und befanden sich in dieser Sache seit dem 7. Januar 2020 in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete weiterhin die Unterbringung des Angeklagten S. in einer Entziehungsanstalt an.