TRIER. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier als Jugendschutzkammer, hat am gestrigen Montag ein Urteil gegen einen jungen Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner Nichten verurteilt.
Demnach ist der Angeklagte schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt – Führungsaufsicht wurde angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, sich zwischen Sommer 2016 und Sommer 2017 in vier Fällen seinen 12-jährigen Nichten sexuell genähert zu haben.
Der Angeklagte war nicht vorbestraft und befand sich in diesem Verfahren seit dem 17. Oktober 2019 in Untersuchungshaft.