Stadt Trier; 550.000 Euro Miete für eine Schule ohne Schüler – Trierer Fall im ZDF!

6
Foto: ZDF-Länderspiegel

Trier zahlt 9.250 Euro Miete im Monat für ein Gebäude, das wegen Schimmelbefalls nie genutzt wurde. Der Mietvertrag läuft bis Ende 2028 – insgesamt rund 550.000 Euro.

TRIER. Ein Schulgebäude in der Innenstadt steht leer – doch die Miete fließt weiter. Wie das ZDF am 21. Februar 2026 im „Länderspiegel“ berichtet, zahlt die Stadt Trier monatlich 9.250 Euro für die ehemalige Eberhardschule. Unterricht findet dort keiner statt.

In der Rubrik „Hammer der Woche“ widmeten sich die Autoren Markus Bonkowski und Ludwig Klug dem Fall.

2023 angemietet – 190.000 Euro investiert

Geplant war das Gebäude als Ausweichquartier für zwei Gymnasien. 2023 schloss die Stadt laut ZDF einen Mietvertrag ab und investierte rund 190.000 Euro in Renovierungsarbeiten. Doch bei der Endabnahme im Sommer 2024 stellte das Gesundheitsamt Schimmelbefall in einer Toilette im Keller fest. Das Gebäude wurde gesperrt – und blieb ungenutzt.

Weitere 60.000 Euro für Sanierung

Die Sanierung des betroffenen Bereichs würde laut ZDF mindestens 60.000 Euro kosten. Diese Summe wurde bislang nicht investiert. Der Mietvertrag läuft dennoch weiter – bis Dezember 2028.

Bis dahin werden sich die Mietzahlungen nach Angaben des Senders auf insgesamt rund 550.000 Euro summieren.

Hier gehts zum Beitrag: https://www.zdfheute.de/video/laenderspiegel/hammer-der-woche-aus-trier-100.html

Warum wurde nicht gründlicher geprüft?

Im Beitrag zitierte das ZDF eine schriftliche Stellungnahme der Stadt. Demnach sei das Gebäude bis zur Anmietung als Schulgebäude genutzt und zugelassen gewesen. Deshalb habe man auf eine umfassende bauliche Untersuchung oder ein zusätzliches Gutachten verzichtet.

Aus dem Mietvertrag könne die Stadt nicht vorzeitig aussteigen, heißt es im Fernsehbeitrag weiter.

Bundesweite Aufmerksamkeit

Mit der Einordnung als „Hammer der Woche“ erhielt der Fall bundesweite Aufmerksamkeit. Während andernorts Schulräume knapp sind, bleibt das Gebäude leer – bei laufenden Mietkosten.

Der Vorgang dürfte in Trier weiter für Diskussionen sorgen.

6 Kommentare

  1. Aber großes Theater fürs Theatern Trier. 60.000 € sind doch dagegen Peanuts. Haben die hochkompetenten Planer denn keine Siemens Lufthaken eingeplant bei der Sanierung und Säcke mit Haumichblau als Wandputz.
    Wundern wirds nicht 😂
    Wo bleibt der Teuber? Zuviel Zeit für andere Themen? Ist doch Wahlk(r)ampf 😉

  2. Nur ein Beispiel dafür wie komplett sinnfrei mit Steuergeldern umgegangen wird. Wer ist denn für den Zustand verantwortlich? Warum wird nicht saniert? Wer hat bei Mathe in der Schule nicht aufgepasst und warum arbeiten die Verantwortlichen noch für Stadt und Land?

  3. Ist es nicht so, dass der Vermieter des Gebäudes dafür Verantwortlichen ist, den Schimmel zu entfernen? Und Mietminderung? und ist nach BGB nicht aufgrund Bruch des Vertrauensverhältnis eine fristlose Kündigung möglich? Oder wurd da irgendein Schmuh betrieben? Sollte man vlt. mal richtig hin schauen. Also ich denke, dass wenn man aus einen Mietvertrag raus kommen möchte, dann gibt es immer einen Weg. Aber ok, vlt. wollen die Verantwortlichen auch nicht beim Beamtenmikado verlieren und sich zu erst bewegen. Man weis es nicht, man weis es nicht.

  4. Ist es nicht so, das irgend ein Schnarcher in der Stadtverwaltung das ganze Problem verschlafen und angeblich nix mehr von dem Ausgabeposten gewusst hat ? Ist der Hausbesitzer vielleicht noch ein Kumpel von irgend einem Stadtverwaltungsangestellten. So blöd kann keiner sein und mit der Ausrede kommen, das kein Austritt aus den Vertrag möglich ist. Bei Schimmel und Gesundheitsgefährdung ist in jedem Mietvertrag ein Austritt möglich. Gut das ZDF und SWR der Stadtverwaltung mal den Spiegel vorgehalten haben.

  5. Das lag doch in der Zuständigkeit der ausgeschiedenen Bürgermeisterin. Die wurde doch erst mit Lob für ihre grandiose Amtszeit verabschiedet. Wie kann das sein, dass sie das übersehen hat, die farblose Gestalt?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.