TRIER – Das Landgericht Trier hat ein deutliches Urteil gegen einen 32-jährigen Mann gefällt.
Der Angeklagte wurde wegen schweren räuberischen Diebstahls und Diebstahls mit Waffen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. In zwei Fällen innerhalb von nur vier Wochen entwendete der Mann Waren in Trierer Geschäften, während er gefährliche Gegenstände mit sich führte.
Juristische Bewertung der Bewaffnung
Obwohl der Verurteilte seine Waffen – ein Messer und eine Luftpistole – nicht aktiv einsetzte, reichte deren Anwesenheit für die Einstufung als schweres Delikt aus. Der vorsitzende Richter betonte, dass die bloße Verfügbarkeit der Waffen eine erhebliche Gefahr für das Umfeld darstellte. Die rechtliche Einordnung als Diebstahl mit Waffen ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch der Gegenstände.
Rückfall während laufender Führungsaufsicht
Besonders schwer wog bei der Urteilsfindung die kriminelle Vorgeschichte des Täters. Mit über zehn einschlägigen Vorstrafen und zwei bereits verbüßten Haftstrafen gilt der Mann als rückfallgefährdet. Zum Zeitpunkt der Taten stand er unter behördlicher Führungsaufsicht. Diese Maßnahme sollte eigentlich eine Resozialisierung unterstützen und weitere Straftaten unterbinden, was in diesem Fall jedoch scheiterte.













