STEINEBRÜCK/TRIER – Im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen gelang der Bundespolizei am Dienstagmittag die Festnahme eines per Haftbefehl gesuchten Mannes.
Der 29-jährige niederländische Staatsangehörige war auf dem Weg von Amsterdam nach Luxemburg, als er auf der BAB 60 kontrolliert wurde. Die Beamten stellten eine Ausschreibung wegen Urkundenfälschung fest. Während der Routinekontrolle ergaben sich jedoch schnell Hinweise auf weitere Straftaten.
Sicherstellung von Substanzen zur Drogenherstellung
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Einsatzkräfte ein Paket mit weißem Pulver sowie einen Kanister mit einer unbekannten Flüssigkeit. Oberflächenanalysen wiesen Spuren von Betäubungsmitteln auf. Spezialisten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls Bitburg identifizierten die Stoffe als Streckmittel zur Drogenproduktion. Infolgedessen wurden neue Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und die Abgabenordnung eingeleitet.
Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe nach Zahlungsunfähigkeit
Da der Beschuldigte den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1.200 Euro nicht begleichen konnte, wurde er unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Dort verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Das Mobiltelefon des Mannes sowie die sichergestellten Substanzen dienen nun als Beweismittel in den weiteren Ermittlungsverfahren. Die Bundespolizei wertet den Einsatz als wichtigen Erfolg für die Sicherheit im Grenzgebiet.

















