Brüderle: Straßenausbaubeiträge werden absehbar abgeschafft

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Rainer Brüderle

Der Präsident des Bunds der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, Rainer Brüderle, rechnet mit einem Ende der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in wenigen Jahren.

MAINZ. «Meine Prognose ist: Nach der nächsten Landtagswahl fallen die Beiträge», sagte Brüderle in einem Redaktionsgespräch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. «In Rheinland-Pfalz liegt der Eigentümeranteil bei fast 60 Prozent.» Das sei also eine extrem wichtige Wählergruppe. «Trotz aller bislang gezeigter Engstirnigkeit wird das bis 2021 sicher auch den roten und grünen Wahlkampf-Strategen auffallen», sagte der langjährige FDP-Politiker Brüderle.

Schon jetzt seien CDU, AfD, FDP-Basis, Linkspartei und Freie Wähler für ein Ende der Beiträge, mit denen Kommunen die Anlieger an den Kosten für den Ausbau oder die Erneuerung von Gemeindestraßen beteiligen können. Die Fraktionen von CDU und AfD hatten jeweils entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt, die aber im Landtag abgelehnt wurden.

Brüderle selbst hatte die Beiträge in einer Expertenanhörung im Innenausschuss zu dem CDU-Entwurf kritisiert. Der Präsident des Steuerzahlerbunds sagte, sogar die SPD sei in elf anderen Ländern gegen die Beiträge oder habe sie abgeschafft. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum der Staat die Kosten für Bund-, Landes- und Kreisstraßen übernehme, nicht aber für die Gemeindestraßen. «Es ist ein großes Empfinden in der Bevölkerung, dass dies willkürlich und ungerecht ist.»

Kritiker der Beiträge verweisen häufig auf viele Gerichtsverfahren dazu. Dem widersprach der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, kürzlich in einem Gespräch mit der dpa. Er beobachte keine Zunahme, Fälle aus Rheinland-Pfalz seien bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen und dort auch bestätigt worden, sagte Brocker. «Die Rechtsprechung ist gefestigt.»

Brüderle entgegnete: «Das ist eine Paragrafensicht, die ist legitim. Allerdings machen Richter keine Gesetze, sondern sie überprüfen Gesetze und deren Anwendung.» Nur weil die Beiträge rechtlich zulässig seien, sei die Politik nicht gezwungen, sie zu erheben.

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