TRIER. Im Fall der Nebeneinkünfte von Bürgermeistern aus Tätigkeiten beim Stadtwerke-Dienstleister Thüga müssen die Kommunen über mögliche Rückforderungen entscheiden. Diese Entscheidung liege nicht bei der Aufsichtsbehörde ADD, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Trier.
Abgeschlossen sei indes die Prüfung der Vorgänge durch die ADD. Es sei festgestellt worden, dass die bis zuletzt gültigen Genehmigungen für diese Tätigkeit nicht richtig gewesen seien.
Die Bürgermeister sitzen in einem Gremium der Thüga, die 2009 von privater in öffentliche Trägerschaft wechselte. Davon erfuhr die ADD nach eigenen Angaben erst Jahre später. Mit dem Trägerwechsel wäre eine Änderung der für solche Nebentätigkeiten nötigen Genehmigungen der ADD nötig geworden – die erfolgte nicht. Nach Abschluss der Prüfung habe die ADD nun die alten Genehmigungen zurückgenommen und diese entsprechend angepasst, sagte die ADD-Sprecherin. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Der AfD-Fraktionsvize Joachim Paul sagte dazu am Dienstag, der ADD-Prüfbericht komme zu dem Ergebnis, dass die Bürgermeister ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten bei der Thüga nicht hätten behalten dürfen. Insofern müsse das Geld von den betroffenen Kommunen zurückgefordert werden. Die Angelegenheit hatte Mitte September auch den Landtag beschäftigt. In der Debatte sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD), es sei klar, dass Nebeneinkünfte über eine gewisse Freigrenze hinaus an den Dienstherren abgeführt und Nachweise zu Nebeneinkünften geführt werden müssten.