Todesfahrt eines Häftlings – Freispruch für Justizbeamte gefordert

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KARLSRUHE/DIEZ. Bundesanwaltschaft und Verteidigung haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Freisprüche für zwei rheinland-pfälzische Justizvollzugsbeamte gefordert, die das Landgericht Limburg wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von neun Monaten verurteilt hatte.

Die Frau und der Mann hatten einem Gefangenen in Diez (Rhein-Lahn-Kreis) offenen Vollzug gewährt. Der Häftling, der schon mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein gesessen hatte, war während eines Freiganges als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße nahe Limburg in den Wagen einer jungen Frau gerast. Er war mit einem gestohlenen Kennzeichen auf der Flucht vor der Polizei. Die 21-Jährige starb bei dem Zusammenstoß im Januar 2015. Der Mann wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (2 StR 557/18).

Sowohl die Verteidiger als auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft kritisierten in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Limburg. Die beiden Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Ermessensspielraums getroffen. Für die Tat des Gefangenen seien sie nicht verantwortlich. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.

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