TRIER. Der Fall erschütterte Trier: Ein zweijähriger Junge starb nach schweren Misshandlungen und massivem Schütteln. Nun wird der Prozess gegen einen 22-Jährigen vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt – weil geprüft werden muss, ob die Tat möglicherweise als Mord zu bewerten ist.
Neuer Prozess nach Tod eines zweijährigen Jungen
Vor dem Landgericht Trier hat ein neu aufgerollter Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen begonnen. Angeklagt ist ein inzwischen 22-jähriger Mann, der die Tat über seinen Anwalt gestanden hat.
Demnach sei es ihm am Tattag im Juli 2024 nicht gelungen, das schreiende Kind seiner Lebensgefährtin zu beruhigen. In einer „immer mehr überschäumenden Wut“ habe er den Jungen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und später heftig geschüttelt.
Das Kind erlitt ein Schütteltrauma und starb rund sechs Wochen später.
Bereits wegen Totschlags verurteilt
Im Januar 2025 war der Deutsche wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Dagegen legte der Vater des Kindes als Nebenkläger erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass nicht ausreichend geprüft worden sei, ob sich der Angeklagte aus sonstigen niedrigen Beweggründen des Mordes strafbar gemacht haben könnte.
Deshalb wird der Fall nun erneut verhandelt.
BGH: Wut ohne nachvollziehbaren Grund
Nach Auffassung des BGH hätte sich das Landgericht Trier mit dem möglichen Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe auseinandersetzen müssen.
Die tatauslösende Wut des Angeklagten habe „jeglichen nachvollziehbaren Grundes“ entbehrt, heißt es demnach im Urteil des BGH. Sie könne daher als niedriger Beweggrund zu bewerten sein.
Angeklagter: Tat zutiefst bedauert
Zum erneuten Prozessauftakt ließ der Angeklagte erklären, er bedauere „zutiefst die schreckliche Tat“. Er sei sich der Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen, habe aber nicht gewollt, dass das Kind sterbe.
Sein Verteidiger erklärte, der junge Mann sei mit der damaligen Lebens- und Wohnsituation überfordert gewesen. Er habe erst seit wenigen Wochen mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei kleinen Kindern in Trier zusammengelebt. Zudem sei die Freundin damals schwanger von ihm gewesen.
Mutter sagt vor Gericht aus
Die Mutter des getöteten Kindes sagte, sie sei am Morgen des Tattages zur Schwangerschaftsvorsorge unterwegs gewesen. Ihren älteren Sohn habe sie mitgenommen. Der Angeklagte habe vorgeschlagen, den Zweijährigen bei ihm zu lassen – das sei weniger stressig für sie.
„Er war immer sehr herzlich zu meinen Kindern“, sagte die Mutter. Es habe kein Anzeichen gegeben, dass er überfordert sein könnte.
Nach dem Tod des Kindes sei sie länger in psychischer Behandlung gewesen. „Es ist nach fast zwei Jahren immer noch schwer“, sagte sie. „Es gibt gute und schlechte Tage.“
Mindestens 30 Mal massiv geschüttelt
Vor dem Tattag soll der Angeklagte wochenlang erheblich Cannabis konsumiert haben. Als er allein auf den Zweijährigen aufpasste, sei er nach Darstellung des Verteidigers „übernächtigt und rastlos“ gewesen und habe zudem „unter Suchtdruck“ gestanden.
Laut erstem Urteil des Landgerichts Trier hatte der Angeklagte dem kleinen Jungen „aus gefühlloser Gesinnung“ mehrere „sehr wuchtige Schläge mit der Faust“ versetzt. Danach habe er den Zweijährigen mindestens 30 Mal für jeweils fünf bis zehn Sekunden massiv vor- und zurückgeschüttelt.
Für den neu aufgerollten Prozess ist ein weiterer Termin am 11. Juni vorgesehen.
















