Trier: Erst Schlangenlinien, dann Eskalation – Mann landet nach Kontrolle im Gewahrsam!

0
Polizeikontrolle in Trier nach Schlangenlinienfahrt eines Rollerfahrers unter Alkoholverdacht in der Zurmaiener Straße.
In Trier wurde ein auffällig fahrender Rollerfahrer kontrolliert. Nach Hinweisen auf Alkoholkonsum wurde eine Blutprobe angeordnet. Foto: Symbolbild

TRIER. Auffällige Rollerfahrt am Samstagabend in Trier: Ein Motorrollerfahrer soll in der Zurmaiener Straße in Schlangenlinien unterwegs gewesen sein. Bei der Kontrolle stellten Polizeikräfte deutlichen Alkoholgeruch fest – später eskalierte der Einsatz.

Rollerfahrer fällt in Trier durch Schlangenlinien auf

Am Abend des 23. Mai 2026 wurde der Polizei gegen 21 Uhr ein auffällig fahrender Motorroller in der Zurmaiener Straße gemeldet.

Nach Angaben der Polizei soll der Fahrer unter anderem Schlangenlinien gefahren sein. Im Rahmen der Fahndung konnte der Motorroller wenig später festgestellt werden.

Bereits während der Fahrt zeigte der Fahrer laut Polizei deutliche Ausfallerscheinungen und schwankte mit dem Fahrzeug. Mehr Blaulicht-News

Alkoholgeruch bei Kontrolle – Atemtest verweigert

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten deutlichen Alkoholgeruch sowie weitere Hinweise auf Alkoholkonsum fest.

Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der Fahrer. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Erst Krankenhaus, dann Dienststelle: Einsatz eskaliert

Auf dem Weg in ein Krankenhaus wurden dem Beschuldigten die weiteren Maßnahmen erklärt. Dort verhielt sich der Mann nach Polizeiangaben zunehmend aggressiv.

Die Blutentnahme musste deshalb schließlich auf der Dienststelle durchgeführt werden. Auch dort soll der Beschuldigte erheblichen Widerstand gegen die eingesetzten Polizeikräfte geleistet und sich äußerst aggressiv gezeigt haben.

Nach der Blutentnahme blieb der Mann im Polizeigewahrsam.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.