INNSBRUCK. Fünf Jahre nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Wanderin aus Rheinland-Pfalz hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert.
Das OLG sehe nicht die volle Schuld beim Bauern, sondern gehe von einer 50-prozentigen Mitschuld des Opfers aus, erklärte Wigbert Zimmermann, OLG-Vizepräsident am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Dies bedeute, dass dem Ehemann und dem Sohn des Opfers die Ansprüche um 50 Prozent gekürzt würden. Dem Witwer stünden somit rund 54 000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekomme rund 24 000 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von 180 Euro.
Im Februar hatte das Landgericht Innsbruck in einem Zivilprozess den beiden Hinterbliebenen der Frau hohen Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil hatte unter den Alm-Bauern zu großer Verunsicherung geführt. Es folgte auch eine Debatte über die Eigenverantwortung von Wanderern.
Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Bad Dürkheim war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden.
Die Alpenrepublik hat mit zehn Regeln für Wanderer, die auf Almen mit Weidebetrieb unterwegs sind, reagiert. Zu den Regeln gehört das Anleinen von Hunden – oder im Fall einer Kuh-Attacke – deren sofortiges Loslassen, das deutliche Umgehen einer Herde sowie der einzuhaltende Abstand besonders zu Kälbern. Außerdem wird vor Schreien, Pfeifen und hektischen Bewegungen, die die Tiere nervös machen könnten, gewarnt. In Österreich stehen nach Angaben der Landwirtschaftskammer rund 270 000 Stück Vieh auf den knapp 8000 Almen. Viele Wanderwege kreuzen die Areale.
(dpa)