Belastung mit Grundsteuer B in Dierfeld am höchsten

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Foto: dpa-Archiv

DIERFELD/WITTLICH. Die Gemeinde Dierfeld bei Wittlich verlangt in Rheinland-Pfalz den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer auf bebaute oder bebaubare Grundstücke.

Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Erhebung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young hervor. Demnach verlangt die Kommune im Landkreis Bernkastel-Wittlich einen Hebesatz von 900 Prozent. Im Schnitt liegt der Hebesatz der Kommunen im Land für die Grundsteuer B bei 383 Prozent. Spitzenreiter unter den Flächenländern ist Nordrhein-Westfalen mit einem Wert von 540 Prozent.

Zur Berechnung der Grundsteuer B wird ein individueller Wert ermittelt, der beispielsweise von der Ausstattung sowie Größe des Hauses und des Grundstückes abhängt. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem jeweiligen, von der Kommune selbst festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann die zu zahlende Grundsteuer B, die eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden ist. Sie trifft so gut wie alle – sowohl Hausbesitzer als auch Mieter über die Mietnebenkosten. Je Einwohner ergab sich dadurch laut Studie im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz eine Steuerbelastung von durchschnittlich 140 Euro (NRW: 206 Euro).

Auf den niedrigsten Wert in Rheinland-Pfalz kommen sechs Orte, die gar keine Grundsteuer erheben: Bergenhausen, Wahlbach, Riegenroth und Rayerschied (alle Rhein-Hunsrück-Kreis), Gornhausen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) sowie Reuth (Kreis Vulkaneifel). Zwischen 2013 und 2018 haben der Untersuchung zufolge rund 85 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz die Hebesätze erhöht.

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