Lebensmittelkontroll-Berichte: Dämpfer für Online-Portal «Topf Secret»

0
Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Streit um mehr Transparenz: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Eilanträge gegen die Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten an Bürger akzeptiert.

Mit der Veröffentlichung der Berichte beim Online-Portal «Topf Secret» entstünden sonst für zwei Lebensmittelunternehmen in Koblenz und im Kreis Cochem-Zell «nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile» im künftigen Hauptsacheverfahren, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Über «Topf Secret» können Bürger bei Behörden Kontrollberichte über Lokale, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern. Hinter dem Online-Portal stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative „Frag den Staat“: Bürger hätten mit dem Verbraucherinformationsgesetz einen Anspruch darauf, Einzelergebnisse von Hygiene-Kontrollen zu erfahren.

Die Lebensmittelunternehmen in Koblenz und im Kreis Cochem-Zell waren mit ihren Eilanträgen gegen die von zwei Privatpersonen beantragte Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten vorgegangen. Die zuständigen kommunalen Behörden hatten zuvor nach Anhörung der beiden Unternehmen die Übersendung der Berichte zugesagt.

Die Koblenzer Richter verwiesen auf «mehrere im Hauptsacheverfahren noch zu klärende Sach- und Rechtsfragen». Dazu zähle die Frage, «ob die staatliche Informationsweitergabe aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Online-Plattform nicht einer unmittelbaren staatlichen Warnung gleichkomme». Dann könnte sie anderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegen.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte dagegen kürzlich in einem Hauptsacheverfahren zwei Klagen von Restaurantbesitzern abgewiesen, die eine Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten über «Topf Secret» an Bürger verhindern wollten.

Link: Topf-Secret

Vorheriger ArtikelPkw geht in Flammen auf – Fahrer kann sich gerade noch retten
Nächster ArtikelNach Pkw-Unfall in Trier: Polizei sucht Zeugen auf Fahrrad

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.