Verkaufsautomat beschlagnahmt – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Betreiber von 3 Trierer „Headshops“

4
Getrocknete Cannabis-Blüten in Tütchen und allerlei Rauchzubehör zum Kauf stehen in einem Cannabis-Automaten. Foto: Harald Tittel

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier führt insgesamt 3 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber sogenannter „Head-Shops“ und den Betreiber eines Gastronomiebetriebs in Trier, in denen unter anderem mit Cannabidiol(CBD)-haltigen Hanfprodukten gehandelt wird.

Den Beschuldigten wird von der Trierer Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in den Betrieben sowie über eigene Internetseiten CBD-haltige Substanzen vertrieben zu haben, die aus Cannabispflanzenteilen bestehen oder hergestellt worden sind und die den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in einer Konzentration zwischen 0,08 und 0,15 % enthalten. In einem Fall sind die Produkte auch über einen Verkaufsautomaten vertrieben worden.

Laut Staatsanwaltschaft sind die Produkte sind von den Betreibern der genannten Betriebe mit der Behauptung angeboten worden, es handele sich um legale Substanzen, die nicht nach dem Betäubungsmittelrecht verboten seien.

Die Staatsanwaltschaft Trier vertritt jedoch die Auffassung, es handele sich um Betäubungsmittel, die zu Konsumzwecken angeboten wurden. Da die Beschuldigten nicht über eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln verfügen, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen sie der Verdacht, sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht zu haben.

Heute sind aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier die Geschäftsräume der von den Beschuldigten betriebenen Verkaufsstellen in Trier durchsucht worden. Da das Unternehmen eines der Beschuldigten auch über Niederlassungen in Heidelberg, Kassel und Bonn verfügt, sind auch dort Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt worden. Es sind verschiedene Produkte beschlagnahmt worden, hinsichtlich derer der Verdacht besteht, dass sie Cannabispflanzenteile enthalten und aus solchen hergestellt worden sind. Die Produkte werden nunmehr durch chemische Sachverständige auf ihre Wirkstoffe untersucht werden.

Auch der Verkaufsautomat wurde beschlagnahmt.

Vorheriger ArtikelÜber 6000 Raser bei «Speedmarathon» in Rheinland-Pfalz geblitzt
Nächster ArtikelVorsitzende der Verkehrsministerkonferenz für E-Tretroller

4 Kommentare

  1. Leute, lasst sie doch in Ruhe, die Produkte haben einen so geringen THC Gehalt, dass selbst die WHO sagt es wäre harmlos. Wir leben doch nicht mehr im 20. Jahrhundert, wacht mal auf.

  2. ja, richtig , das weltoffene Trier hat wohl mal wieder einen der größten Dealer erwischt.
    El Chappo aus der Moselmetropole …..
    Solche Automaten werden dann wohl nur noch vom Staat aufgehangen damit die Steuern weiter schön sprudeln.
    Dann zusätzlich noch 24 Stunden unter Beobachtung …es könnte ja sein ….

  3. Das hier ist reinste Schikane.Lasst halt weiterhin die Pharmaindustrie und ihre Laufaffen an die Macht.Damit tut ihr euch und euren nachkommen selbst eins reinwürgen.Wie blind und dumm die Menschheit nur geworden ist.Schämt euch alle.Ihr seid mitverantwortlich dafür das seeehr viele Menschen strafverfolgt werden die krank und totkrank sind und NUR weil sie sich mit einer PFLANZE aus der NATUR!!!..ihre leiden lindern o/U heilen wollen.Haben die SOWAS verdient??Ach jaaaaaa,erinnere mich gerade an jemandens Worte.Eine recht DUMME ignorante Frau.Ihre Worte waren ja das man dadurch „verrückt“ wird.Kleben bleibt!???Aber ihre Freundin die das Glück hat es verschrieben zu bekommen..ist natürlich nicht verrückt o gar kleben geblieben.Solche Aussagen und schlimmer hört man immer wieder.Ihr macht alles kaputt und ihr seid MITschuld das dieser Krimi immer weiter läuft.Ekel habe ich vor solchen Menschen,die NICHTS wirklich wissen,aber die Weisheit mit löffeln fressen?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.