GEZ-Urteil: Gebühren verfassungsgemäß – Zwangsgebühren gekippt!

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Am heutigen Mittwoch, dem 18. Juli 2018, verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Inhaber mehrerer Wohnungen zukünftig nur noch den einmaligen Betrag von 17.50 Euro zahlen müssen, insofern sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Das Bundesverfassungsgericht teilte außerdem mit, dass die Rundfunkgebühren allgemein dem Grundgesetz im Großen und Ganzen entsprechen. Wie der Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe bekannt gab, sei hierzu insbesondere das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidend. Jeder muss demnach für die Gebühren aufkommen, egal ob man die Rundfunkgeräte nutzt oder nicht.

Die ursprüngliche Form der Gebühr wurde 1923 eingeführt. Damals musste man den Betrag allerdings nur bei Nutzung derRundfunkgeräte zahlen. Im Jahr 2013 entschied das Gericht dann, dass man den Beitrag für jede Wohnung die man besitzt zahlen muss, egal ob Rundfunkempfänger genutzt werden oder nicht. Jedoch ergaben sich dadurch jede Menge Klagen, da die Kläger das System ungerecht fanden.

Text: Lena Heinemann

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