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TRIER. Die erste Große Jugendkammer hat am heutigen Nachmittag, 20. Februar, ein Urteil verkündet. Ein 20-jähriger Angeklagte wurde dabei wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Dem 20-jährige, aus Afghanistan stammende Mann ist in Deutschland strafrechtlich zuvor noch nicht in Erscheinung getreten und befand sich seit dem 4.06.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll am 3.06.2016 einen 6-jährigen Zeugen auf seinem Fahrrad mitgenommen haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht.
Am Ufer der Mosel soll er sich mit dem Kind an eine sichtgeschützte Stelle zurückgezogen haben, um sich dem Kind sexuell motiviert zu nähern. Bei der Tatausführung soll er den Zeugen festgehalten, geschlagen, ausgezogen und eine beischlafähnliche Handlung vollzogen haben. Nach der Tat soll der Angeklagte den Zeugen zum Schweigen über das Geschehene angehalten haben und in diesem Zusammenhang damit gedroht haben, ihn zu töten.