PRÜM. Im „Nötigungsprozess“ gegen zwei Erzieherinnen der „Jugendhilfe Daleiden“ haben die zwei Angeklagten ihre Taten gestanden. Ihnen wurde vorgeworfen, Kinder der Einrichtung mit dem Kopf in eine Toilettenschüssel gehalten zu haben.
Vor dem Amtsgericht in Prüm zeigten sich Frauen einsichtig und gaben zu, zwei Kinder in die Toilettenschüssel gehalten zu haben und die Spülung betätigt zu haben. Unter Tränen bereuten die Angeklagten ihr Fehlverhalten.
Den beiden Frauen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Da beide strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten sind, ist auch eine Geldstrafe nicht unwahrscheinlich.
Wie bitte ? Unter Tränen bereuen damit die Strafe geringer wird ?
ich fass´es nicht was ich hier lese.
Da gibt es wohl keine Alternative bei so etwas, natürlich Höchststrafe was denn sonst ! Geldstrafe dann lachen die sich ins Fäustchen und tun es wieder !!!