Vorsicht bei britischen Teer- Kolonnen!

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BAUMHOLDER. Am Mittwoch, dem 16.3.2016, wurden in Reichenbach bei Baumholder Teer –Arbeiten an einem Privat-Grundstück durchgeführt. Bei der Überprüfung der Arbeitskolonne wurde festgestellt, dass keine Meldung nach dem Arbeitnehmermeldegesetz an den deutschen Zoll durch die ausführende „Firma“ vorgelegt werden konnte.

In diesem Fall wurden durch die Streife Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen, die durch den Zoll weiter bearbeitet werden. Eine entsprechende Sicherheitsleistung wurde entgegen genommen, die der zuständigen Behörde übersendet wird, um das vorgesehene Verfahren mit einem Bußgeld-Bescheid zum Abschluss bringen zu können.

Zwischen dem Verantwortlichen der Teerkolonne und dem Auftraggeber bestand ein mündlicher Vertrag.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in vielen Fällen minderwertiges Material zum Einsatz kommt, nicht die vorgesehene Dicke der Teerschicht aufgetragen und dadurch ein überteuerter Preis vom Auftraggeber gezahlt wird.

Außerdem hat dieser keinen Anspruch auf die sonst üblichen Gewährleistungen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesem Gewerbe Firmen unterwegs sind, die ordnungsgemäß ihre Aufträge ausführen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

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